18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil19.05.2009

Bayerischer Verwal­tungs­ge­richtshof: Internetfähiger PC ist rundfunk­ge­büh­ren­pflichtigKlage eines Anwalts gegen Rundfunk­ge­büh­ren­be­scheid blieb erfolglos

Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Perso­na­l­computer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunk­ge­bühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte gegenüber der Gebüh­ren­ein­zugs­zentrale der öffentlich- rechtlichen Rundfunk­an­stalten (GEZ) angegeben, in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Daraufhin teilte die GEZ dem Kläger mit, dass er seit dem 1. Januar 2007 rundfunk­ge­büh­ren­pflichtig sei, und setzte, nachdem der Kläger die mitgeteilten Rundfunk­ge­bühren nicht bezahlt hatte, diese mit Bescheid fest. Die hiergegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwal­tungs­gericht Ansbach blieben erfolglos.

In der mündlichen Verhandlung diskutierte der Senat mit den Beteiligten unter anderem die Frage, ob der Kläger überhaupt Rundfunk­teil­nehmer sei, d.h. mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, sowie die Frage, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhält­nis­mä­ßigkeit unter Umständen verpflichtet sei, den Zugang zu inländischen Rundfunk­pro­grammen im Internet von einer Registrierung des betreffenden Rundfunk­teil­nehmers abhängig zu machen (z.B. über ein "GEZ-Portal"). Auf diese Weise könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunk­ge­bühren zu verlangen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH vom 19.05.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7884

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI