15.11.2024
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Dokument-Nr. 9827

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Beschluss21.06.2010BundesgerichtshofII ZR 246/08
Vorinstanzen:
  • Landgericht München I, Urteil14.09.2007, 14 HKO 1877/07
  • Oberlandesgericht München, Urteil15.10.2008, 7 U 4972/07
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss21.06.2010

BGH: Zahlungsklage des Insol­venz­ver­walters gegen Leo Kirch muss neu verhandelt werdenAufhebung und Zurück­ver­weisung durch das OLG wegen irreführenden Hinweises des LG München bestätigt

Die Zahlungsklage des Insol­venz­ver­walters gegen Leo Kirch und weitere ehemalige Geschäftsführer der Kirch-Gruppe muss infolge eines irreführenden Hinweises des Landgerichts München neu verhandelt werden. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taurus Holding GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um die Holding­ge­sell­schaft der Kirch-Gruppe (Kirch Pay TV; Kirch Media, Kirch Beteiligung). Komplementärin der Schuldnerin war die Kirch Vermö­gens­ver­waltungs GmbH, die neben Dr. Leo Kirch als Beklagtem zu 1 von den weiteren fünf Beklagten als Geschäfts­führern geleitet wurde.

Sachverhalt

Das Insol­venz­ver­fahren wurde am 13. September 2002 eröffnet. Am 4. Februar 2002 hatte der damalige Vorstands­vor­sitzende der Deutschen Bank Breuer dem Fernsehsender Bloomberg TV ein Interview gegeben, in welchem er dem Kirch-Konzern die Kredit­wür­digkeit absprach (vgl. Bundes­ge­richtshof, Urteil v. 16.02.2009 - II ZR 185/07 -). Darauf führt der Beklagte Dr. Kirch den Eintritt der Insolvenz zurück. Der Kläger verlangt die Erstattung von Zahlungen, die die Beklagten als Geschäftsführer nach Insolvenzreife veranlasst haben sollen. Der Klage liegen insgesamt über 750 Einzelzahlungen zwischen etwa 15,- € und 2,5 Mio. € im Zeitraum 5. Februar 2002 bis 11. Juni 2002 zugrunde.

Landgericht überrascht Kläger mit Urteil durch irreführenden Hinweis

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungs­gericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Infolge eines irreführenden Hinweises habe das Landgericht den Kläger mit dem Urteil überrascht.

BGH bestätigt Auffassung des Oberlan­des­ge­richts

Der Bundes­ge­richtshof hat die Rechts­auf­fassung des Oberlan­des­ge­richts München bestätigt und die von allen Beklagten erhobenen Nicht­zu­las­sungs­be­schwerden, mit der sie die Wieder­her­stellung des klage­ab­wei­senden Urteils angestrebt haben, zurückgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

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