21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss06.02.2013

Gewerbeauskunft-Zentrale.de: BGH weist Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde der GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH zurückRechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung / Gewerbeauskunft-Zentrale darf "Eintra­gungs­formular" nicht mehr versenden

Das OLG Düsseldorf hatte der GWE Wirtschafts­in­for­mations GmbH - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - im Februar 2012 verboten, die bisher genutzten Vertrags­for­mulare weiter zu versenden. Das OLG Düsseldorf hatte gegen seine Entscheidung keine Revision zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision legte die Gewerbeauskunft-Zentrale eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde beim Bundes­ge­richtshof ein.

Der BGH hat die Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde der Gewer­be­aus­kunfts-Zentrale gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012 I-20 U 100/11 zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf rechtskräftig.

Täuschende Angebots­for­mulare

Die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH, Düsseldorf, versandte über einen Zeitraum von über zwei Jahren täuschende Angebots­for­mulare für Eintragungen in einer Gewer­be­da­tenbank.

Auf Antrag des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschafts­kri­mi­nalität e.V. wurde das Versenden derartiger Formulare durch das Landgericht Düsseldorf untersagt (Urteil v. 15.04.2011 - 38 O 148/10). Gegen dieses Urteil legte die GWE-Wirtschafts­in­for­ma­ti­onsges. mbH, Düsseldorf, Berufung ein. Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf bestätigte das erstin­sta­nzliche Urteil und ließ in diesem Zusammenhang keine Revision zu (Urteil vom 14.2.2012, I-20 U 100/11). Dies wurde von der GWE-Wirtschafts­in­for­ma­ti­onsges. mbH, Düsseldorf, zum Anlass genommen, Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde beim Bundes­ge­richtshof einzulegen.

Keine grundsätzliche Bedeutung

Per Beschluss vom 6. Februar 2013 (I ZR 70/12) hat der Bundes­ge­richtshof diese Beschwerde zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und im Übrigen auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisi­ons­ge­richts nicht erforderten.

Quelle: ra-online, Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15295

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI