Strafprozeßrecht
Recht auf veganes Essen in Untersuchungshaft und psychiatrischer Klinik ist ein Menschenrecht Veganismus zählt als quasi-religiöse Überzeugung - Veganismus durch Menschenrechte geschützt
Veganismus, also der Verzicht auf tierische Produkte in der Ernährung, wie z.B. Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, Honig und allen daraus hergestellten Lebensmitteln oder Zusatzstoffen kann laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als quasi-religiöse Überzeugung angesehen werden. Der Fall betraf das Unterlassen der Bereitstellung einer veganen Ernährung für die Beschwerdeführer während ihrer Unterbringung in staatlicher Obhut. Der erste Beschwerdeführer befand sich in Untersuchungshaft, während der zweite in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Trotz entsprechender Anträge erhielten die Beschwerdeführer keine rein vegane Verpflegung. Es ergingen jedoch keine förmlichen behördlichen „Entscheidungen“, gegen die nach nationalem Recht hätte Beschwerde eingelegt werden können und die es den Schweizer Gerichten ermöglicht hätten, die Begründetheit ihrer Beschwerden zu prüfen. Der Gerichtshof befand, dass die Reaktion der Schweizer Behörden auf den Fall der Beschwerdeführer übermäßig formalistisch gewesen sei. Infolgedessen waren die von den Beschwerdeführern genutzten Rechtsbehelfe in der Praxis wirkungslos. Dies hatte zudem zur Folge, dass die Beschwerden hinsichtlich des Zugangs zu einer ihren ethischen Überzeugungen entsprechenden veganen Ernährung während der behördlichen Unterbringung auf nationaler Ebene nie geprüft wurden.mehr
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