23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil01.02.2017

Auch für Vorführwagen gilt Rundfunk­beitrags­pflichtBefreiung von Beitragspflicht für nicht-privaten Bereich in Rundfunk­beitrags­staats­vertrag nicht vorgesehen

Das Verwal­tungs­gericht Sigmaringen hat entschieden, dass Vorführwagen eines Autohauses neben dem Beitrag für die Betriebsstätte gesondert rundfunk­beitrags­pflichtig sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hält eine Vielzahl von Vorführwagen vor, die zur Durchführung von Probefahrten durch Kaufin­ter­es­senten auf sie zugelassen sind. Nach der Umstellung der Rundfunk­fi­nan­zierung auf ein geräte­u­n­ab­hängiges Beitragssystem meldete sie die Zahl ihrer Beschäftigten an den von ihr unterhaltenen drei Betriebsstätten sowie 40 beitrags­pflichtige Kraftfahrzeuge bei der Rundfunkanstalt an. Die dann eingeforderten Beiträge für die Vorführwagen bezahlte sie nicht. Die Vorführwagen würden lediglich von den Kaufin­ter­es­senten gefahren und für Probefahrten genutzt. Mit diesen Fahrzeugen werde kein Gewinn erwirtschaftet, was aber dem Erwerbszweck des späteren Verkaufs gerade immanent sein müsse. Die Vorführwagen dienten im Wesentlichen lediglich der Produkt­prä­sen­tation. Die Beitrags­er­hebung für Kraftfahrzeuge neben dem Betrie­bs­s­tät­ten­beitrag sei ferner systematisch inkonsequent. Die Klage gegen die Rundfunkanstalt blieb erfolglos.

VG bejaht Rundfunk­bei­trags­pflicht für Vorführwagen

Das Verwal­tungs­gericht Sigmaringen führt in seinem Urteil aus, dass im nicht-privaten Bereich nach dem Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag für jedes zugelassene Kraftfahrzeug von dessen Inhaber (Beitrags­schuldner) ein Drittel des Rundfunk­beitrags zu entrichten sei, wenn das Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbstständigen Erwer­b­s­tä­tigkeit oder zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken komme es nicht an. Die Klägerin habe die Fahrzeuge auch "zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbstständigen Erwer­b­s­tä­tigkeit" genutzt. So sei für Fahrzeuge, die - wie hier - als Betrie­bs­vermögen angesetzt würden, in jedem Fall ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Auch die Produkt­prä­sen­tation, zu der sich die Klägerin vertraglich verpflichtet hat, gehöre zum Unter­neh­mens­ge­genstand des Verkaufs von Neuwagen, ohne dass es für die Zwecksetzung darauf ankommen kann, ob sie damit tatsächlich Gewinne oder Verluste erwirtschafte.

Erhebung des Rundfunk­beitrags für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge verstößt nicht gegen Verfas­sungsrecht

Eine Befreiung von der Beitragspflicht sehe der Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag für den nicht-privaten Bereich nicht vor. Weiter verstoße die Erhebung eines Rundfunk­beitrags für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge in der staats­ver­traglich vorgesehenen Art und Weise neben dem Betrie­bs­s­tät­ten­beitrag als solche und auch in der konkreten Anwendung auf die Klägerin nicht gegen Verfas­sungsrecht. Überdies sei inzwischen obergerichtlich und höchst­rich­terlich geklärt, dass die - hier primär maßgeblichen - Vorschriften zur Beitrags­er­hebung für zu gewerblichen Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23962

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI