18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 15753

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil29.04.2013

Ferien­wohn­nutzung im Wohngebiet unzulässigNutzung als Ferienwohnung oder -haus stellt keine Unterform der Wohnnutzung dar

Das Verwal­tungs­gericht Schwerin hat entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung oder -haus keine Unterform der Wohnnutzung, sondern eine eigenständige Nutzungsart darstellt. Die Ferien­wohn­nutzung ist daher in einem durch den Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen und reinen Wohngebiet unzulässig.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls wandten sich dagegen, dass ihnen von der beklagten Landrätin des Landkreises Nordwest­meck­lenburg die Nutzung ihrer im B-Plan-Gebiet „Am Reek“ der Gemeinde Ostseebad-Boltenhagen gelegenen Wohnungen als Ferienwohnung untersagt wird.

Ferien­wohn­nut­zungen in allgemeinem und reinem Wohngebieten planungs­rechtlich unzulässig

Das Verwal­tungs­gericht Schwerin hat in den Entscheidungen die Auffassung der Beklagten bestätigt, wonach die Ferien­wohn­nutzung in den durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen und reinen Wohngebieten „Am Reek“ planungs­rechtlich unzulässig ist. Damit behält das Gericht seine bisherige, vom Oberver­wal­tungs­gericht Greifswald bestätigte Rechtsprechung bei, wonach sich die Nutzung als Ferienwohnung oder -haus nicht als Unterform der Wohnnutzung, sondern als eigenständige Nutzungsart darstelle. Bei den Ferienwohnungen handele es sich auch nicht um so genannten "Betriebe des Beher­ber­gungs­ge­werbes". Sie könnten daher auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden.

Nutzungs­un­ter­sa­gungs­ver­fü­gungen war nicht unver­hält­nismäßig

Entgegen der Ansicht der Kläger sei der B-Plan „Am Reek“ auch nicht funktionslos geworden. Vielmehr machten die angegriffenen Nutzungs­un­ter­sa­gungen deutlich, dass die Beklagte an den Festsetzungen im B-Plan festhalte und gegen Zuwider­hand­lungen einschreite. Die Nutzungs­un­ter­sa­gungs­ver­fü­gungen seien auch nicht unver­hält­nismäßig. Die betroffenen Eigentümer hätten sich bereits seit Mitte 2010, teilweise sogar seit 2009, darauf einstellen können, dass die Ferien­wohn­nutzung untersagt werden würde.

Quelle: Verwaltungsgericht Schwerin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15753

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI