21.11.2024
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Sie sehen zwei Pferde auf einer Koppel.
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Verwaltungsgericht Münster Beschluss02.04.2008

Pferdezüchter erhält Haltungs- und Betreu­ungs­verbotKeine artgerechte Tierhaltung

Ein Pferdezüchter aus Greven muss seinen Tierbestand auflösen und darf in Zukunft keine Pferde und Rinder mehr halten. Das Verwal­tungs­gericht Münster hat eine entsprechende Verfügung des Kreises Steinfurt bestätigt.

Das Kreis­ve­te­ri­näramt hatte im letzten Jahr mehrfach die Pferdehaltung des Mannes überprüft und festgestellt, dass sich etliche Pferde in einem schlechten Ernäh­rungs­zustand befanden, nicht angemessen gepflegt oder unzureichend untergebracht waren. Zum Teil waren Knochen­vor­sprünge sichtbar, einige Tiere wiesen offene Wunden oder ein ungepflegtes Fell auf, andere standen unter undichten Unterständen oder in verdreckten Ställen.

Pferde wurden nicht ausreichend ernährt und gepflegt

Im Laufe des Jahres nahm der Kreis Steinfurt immer wieder Pferde fort: zunächst Anfang März eine mangelhaft ernährte, massiv lausbefallene Stute mit multiplen Verletzungen, dann Ende März vierzehn Pferde in einem sehr schlechten Ernährungs- und Pflegezustand. Eines von fünf im April fortgenommenen Pferden musste später aufgrund zu starker Abmagerung und Parasi­ten­befalls eingeschläfert werden. Nachdem im Juli auf einer Weide ein verendetes Pferd aufgefunden worden war, erließ der Kreis Steinfurt Auflagen für die Haltung der Pferde. Im Oktober verurteilte das Amtsgericht Steinfurt den Mann unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung. Bei einer Überprüfung im Dezember fanden die Kreisveterinäre in einem Stall zwölf Fohlen, die ein mit Läusen versetztes Fell aufwiesen, durch das man sämtliche Knochen­vor­sprünge deutlich erkennen konnte. Auf einem verschlammten, mit Baustoffen übersäten Hof befanden sich ferner 15 Rinder, für die dort zahlreiche Verlet­zungs­ge­fahren bestanden.

Behörde erließ gegenüber dem Züchter ein Haltungs- und Betreu­ungs­verbot für Pferde und Rinder

Im Februar 2008 erließ der Kreis Steinfurt ein Haltungs- und Betreu­ungs­verbot für Pferde und Rinder und gab dem Züchter auf, den Tierbestand aufzulösen. Die 1. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts bestätigte in einem vom Pferdezüchter angestrengten Eilverfahren diese Maßnahmen. Der Antragsteller habe der Pflicht, seine Pferde angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhal­tens­gerecht unterzubringen, wiederholt und grob zuwider­ge­handelt.

Gericht: Verbot ist nicht unver­hält­nismäßig

Es sei auch anzunehmen, dass er sein tierschut­z­widriges Verhalten in Zukunft fortsetzen werde. Spezielle, auf einzelne Missstände bezogene Ordnungs­ver­fü­gungen hätten in der Vergangenheit nicht zu einer gesetzmäßigen Tierhaltung geführt. Das ausgesprochene Verbot der Pferde- und Rinderhaltung sei angesichts der gravierenden Folgen seines fortgesetzten Fehlverhaltens und der Bedeutung des Tierschutzes auch nicht unver­hält­nismäßig. Seinen Lebensunterhalt könne der Mann durch Wiederaufnahme seiner Tätigkeit bei der Landwirt­schafts­kammer sicherstellen.

Quelle: ra-online, VG Münster

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