21.11.2024
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Sie sehen zwei Pferde auf einer Koppel.

Dokument-Nr. 1098

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Verwaltungsgericht Neustadt Urteil23.09.2005

Pferdezüchter ließ Tiere hungern - Gericht bestätigt behördliche Anordnungen

Die von der Kreisverwaltung Kusel gegenüber einem Pferdezüchter ausgesprochenen tierschutz­recht­lichen Anordnungen sind rechtmäßig. Dies geht aus einem Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt hervor.

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung überprüften Polizeibeamte und Amtstierärzte im Juni 2004 den Hof des Züchters, der zum damaligen Zeitpunkt 31 Pferde hielt. Hierbei fanden sie zwei Pferdekadaver und 19 stark abgemagerte Tiere vor. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung ordnete daraufhin gegenüber dem Tierhalter u. a. an, alle Pferde täglich mit Futter in ausreichender Menge und Qualität sowie ständig mit Wasser zu versorgen.

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage des Pferdezüchters gegen diese Anordnung abgewiesen. Die auf das Tierschutz­gesetz gestützten Maßnahmen seien rechtmäßig. Der Kläger habe einen Teil der Pferde bis zur Auszehrung abmagern lassen und zudem die medizinische Versorgung und die Klauenpflege vernachlässigt. Damit liege eine grobe Verletzung der sich aus dem Tierschutz­gesetz ergebenden Anforderungen an eine ordnungsgemäße Pferdehaltung vor.

Quelle: ra-online, VG Neustadt

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