Dokument-Nr. 12477
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Verwaltungsgericht Köln Urteil27.10.2011
VG Köln: Doktortitel nach strafrechtlicher Verurteilung zu Recht entzogenEntzug des Doktortitels wegen des gravierenden strafrechtlichen Fehlverhaltens zulässig
Einem promovierten Geschäftsführer, dessen wissenschaftliches Institut Promotionskandidaten an Hochschulprofessoren gegen Zahlung von Honoraren vermittelt hatte, kann nach seiner Verurteilung wegen Bestechung zu Recht der Doktortitel entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vermittelte das inzwischen insolvente "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach jahrelang Promotionskandidatinnen und -kandidaten an Hochschulprofessoren gegen Zahlung von Honoraren. Der Kläger wurde deswegen am 14. Juli 2008 vom Landgericht Hildesheim wegen Bestechung in 61 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagesätzen zu je 250 Euro verurteilt.
Philosophische Fakultät entzieht wegen strafgerichtlicher Verurteilung Doktortitel
Die Philosophische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn entzog dem Kläger wegen der strafgerichtlichen Verurteilung den Doktortitel. Grundlage der Entziehung ist § 20 Abs. 6 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät. Diese Bestimmung ermöglicht den Entzug im Falle der Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bzw. der Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, bei deren Begehung bzw. Vorbereitung der Doktorgrad eingesetzt wurde.
VG Köln Entzug des Doktortitels ermessensfehlerfrei erfolgt
Das Verwaltungsgericht Köln folgte mit seinem Urteil der Argumentation der Universität. Es stellte fest, dass die Voraussetzungen für den Entzug nach der Promotionsordnung vorlagen und dass der Entzug des Doktortitels wegen des besonderen Wissenschaftsbezuges und des gravierenden strafrechtlichen Fehlverhaltens des Klägers ermessensfehlerfrei erfolgt ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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