18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil31.05.2010

"Doktorvater" wegen Bestechlichkeit verurteilt – Promovierte Juristen dürfen Doktortitel dennoch behaltenJuristen kann keine grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechung ihres Professors vorgeworfen werden

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat den Klagen von acht promovierten Juristen stattgegeben, die sich gegen die Rücknahme der Verleihung ihres Doktorgrades durch die Juristische Fakultät der Universität Hannover wegen wehrten. Den Juristen wurde vorgeworfen, Geld an das Institut gezahlt zu haben, mit dem dieses versucht haben soll, den Professor zu bestechen, um den Studenten zum Doktortitel zu verhelfen.

Im zugrunde liegenden Fall war den Klägern, berufstätige Juristen aus unter­schied­lichen Orten des Bundesgebiets, die Möglichkeit einer (externen) Promotion und die Betreuung durch einen Professor der Juristischen Fakultät entgeltlich durch ein privates Institut vermittelt worden war. Der ehemalige Professor hatte von dem Institut für seine Bereitschaft, solche externen Promotionen zu betreuen, Zahlungen erhalten und ist aus diesem Grund wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Unzulässiger Einfluss des befangenen Professors bei Begutachtungen der Dissertationen durch Dritte nicht erkennbar

Das Verwal­tungs­gericht hat in der Urteils­be­gründung ausgeführt, dass die Promotionen der Kläger materiell rechtmäßig waren. Weder den Straf­ver­fah­rensakten noch den Promo­ti­o­ns­vor­gängen der Universität hätten irgendwelche Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass der befangene Professor in unzulässiger Weise auf die erfolgten Begutachtungen der Dissertationen durch andere Hochschullehrer oder die Leistungen der Promovenden in der mündlichen Prüfung Einfluss genommen hätte.

Kläger hatten offensichtlich von Bestechung ihres Doktorvaters keine Kenntnis

Unabhängig davon hätten weder die in diesem Zusammenhang durchgeführten staats­an­walt­schaft­lichen Ermitt­lungs­ver­fahren noch Strafverfahren oder die Umstände der Promotionen ernsthafte Indizien dafür erbracht, dass die Kläger von der Bestechung ihres Doktorvaters Kenntnis erlangt hätten. Eine grob fahrlässige Unkenntnis der Bestechung ihres Doktorvaters könne ihnen ebenfalls nicht vorgeworfen werden.

Quelle: ra-online, VG Hannover

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9720

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI