18.10.2024
18.10.2024  
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Verwaltungsgericht Hannover Urteil

Bundespolizist wegen zahlreicher inner- und außer­dienst­licher Pflich­ten­verstöße aus dem Dienst entferntVerhal­tens­weisen machen Polizeibeamten für Dienst untragbar

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat einen Bundes­po­li­zisten wegen zahlreicher inner- und außer­dienst­licher Pflich­ten­verstöße aus dem Dienst entfernt.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 44-jährige Polizei­o­ber­meister war bei der Bundes­po­li­zei­di­rektion Hannover eingesetzt. Nachdem im Februar 2015 gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war, wurde ihm im Mai 2015 zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Ende Juli 2015 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben und seine Dienstbezüge wurden ab November 2015 gekürzt. Das Diszi­pli­na­r­ver­fahren wurde mehrfach ausgeweitet. Dem Beamten wurden zahlreiche inner- und außer­dienstliche Pflich­ten­verstöße vorgeworfen.

Diszi­pli­na­r­kla­ge­schrift verfolgt 12 Sachver­halts­komplexe

In der Diszi­pli­na­r­kla­ge­schrift werden noch 12 Sachver­halts­komplexe weiterverfolgt. Dazu gehören die strafrechtlich abgeurteilten Vorwürfe des unberechtigten Fotografierens eines in Gewahrsam Genommenen, das Versenden eines Fotos mit herab­wür­di­genden und rassistisch geprägten Inhalten, der Besitz kinder- und jugend­por­no­gra­phischer Schriften und unerlaubter Waffen- und Munitionsbesitz. Insoweit war der Beamte zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von acht Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt worden. Weiter liegt der Diszi­pli­na­rklage der Sachverhalt aus einem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl wegen Verbreitung porno­gra­phischer Schriften zugrunde.

Einen Teil der im Diszi­pli­na­r­kla­ge­ver­fahren geltend gemachten Vorwürfe behandelte das Verwal­tungs­gericht Hannover nicht weiter, weil es letztlich nicht mehr darauf ankam.

Beamter für Polizeidienst nicht mehr tragbar

Nach Einschätzung des Verwal­tungs­ge­richts reichten bereits die strafrechtlich abgeurteilten Verfehlungen aus, um den Beamten als nicht mehr für den Polizeidienst tragbar anzusehen. Daneben sah es das Gericht auch als erwiesen an, dass der Beamte in weiteren Fällen amtsmiss­bräuchlich handelte, Polizei­an­wärtern sexuell zu Nahe getreten und es in einem Fall zur Ausübung einver­nehm­licher sexueller Handlungen in einem Dienstfahrzeug während des Dienstes gekommen ist.

Das Gericht führte in seiner Urteils­be­gründung u.a. aus, dass die gezeigten Verhal­tens­weisen "das von der Öffentlichkeit in einen Polizisten als Repräsentant des Staates gesetzte Vertrauen" verletzten und er als Polizeibeamter untragbar geworden sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online (pm/kg)

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