21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Beschluss20.09.2018

Umbau eines Hochbunkers in ein Hotel zulässigHotelprojekt wahrt gebotene Rücksichtnahme gegenüber Nachba­r­grund­s­tücken

Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main hat ein Eil­rechts­schutz­begehren von Nachbarn gegen eine von der Stadt Frankfurt am Main erteilte Baugenehmigung zur Nutzung­s­än­derung eines Hochbunkers in Schwanheim in einen Beherbergungs­betrieb abgelehnt.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls sind Eigentümer eines Grundstückes in Schwanheim, an dessen östlicher Grenze sich in Abstand von 1,40 m ein im Zweiten Weltkrieg 1941 errichteter Hochbunker befindet. Seit 2012 steht der Hochbunker als Einzel­kul­tur­denkmal unter Denkmalschutz. In dem Gebiet sind bereits unter­schiedliche Nutzungen wie Wohngebäude, Restaurants, Ladengeschäfte, Büro- und Verwal­tungs­gebäude vorhanden. Die Bauherrin erwarb das mit dem Hochbunker bebaute Grundstück von der Bundesanstalt für Immobi­lien­aufgaben. Die zuständigen Behörden prüften gemeinsam mit der Bauherrin unter­schiedliche Nutzungs­konzepte, die den Erhalt des Gebäudes und dessen Denkmalwert zum Ziel hatten.

Stadt erteilt Baugenehmigung zur Nutzung­s­än­derung des Bunkers

Die Stadt Frankfurt am Main erteilte der Bauherrin mit Bescheid vom 20. Juni 2018 die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung zur Errichtung eines Beher­ber­gungs­be­triebs mit neun Gastbetten. Dabei enthielt die Baugenehmigung verschiedene Auflagen und Bedingungen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Zudem wurden zwei Abweichungen von bauauf­sicht­lichen Anforderungen zugelassen. So dürfen unter anderem in die zum Grundstück der Antragsteller hin gelegene Wand des Bunkers Öffnungen eingefügt werden. Diese Öffnungen sollen als Fensterflächen dienen. Aufgrund der Dicke der Bunkerwände von bis zu 2 m liegen die Fenster­öff­nungen damit sehr tief und sind bis zu ca. 3,40 m von der Grund­s­tücks­grenze der Antragsteller entfernt.

Antragsteller halten geplante Fenste­r­e­le­menten für baunach­bar­rechtlich rücksichtlos

Die Antragsteller wandten sich gegen die Baugenehmigung, weil sie - neben brand­schutz­recht­licher und abstands­flä­chen­recht­licher Bedenken - im Wesentlichen aufgrund der Öffnungen der Wand durch Einbringung von Fenste­r­e­le­menten Einblicke in ihren Garten befürchteten und dies als baunach­bar­rechtlich rücksichtlos bewerten.

Öffentliches Baurecht bietet keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf eigenes Grundstück

Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main lehnte den Antrag ab, weil es keine offensichtliche Verletzung der Rechte der Nachbarn feststellen konnte. Durch das Hotelprojekt werde die gebotene Rücksichtnahme gewahrt. Das öffentliche Baurecht biete keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück. Etwas anderes gelte nur dann, wenn durch die Einsichts­mög­lich­keiten ein letzter intimer, privater Lebensraum der Nachbarn zerstört werde. Dies sei jedoch nicht der Fall. Das Grundstück der Antragsteller, d.h. der Garten, sei bereits jetzt von der Westseite einsehbar, so dass ein intimer Bereich schon jetzt nicht vorliege. Solche Einsichts­mög­lich­keiten seien in einer alten Ortslage mit unter­schied­licher Bebauung der Regelfall. Weiterhin weist das Gericht darauf hin, dass die 2018 in Kraft getretene Novellierung der Hessischen Bauordnung bei Bestands­ge­bäuden Erleichterungen bezüglich der dem Schutz von Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie dem Nachbarfrieden dienenden Abstandsflächen vorsieht. Jedenfalls sei aber die außer­ge­wöhnliche Wandstärke des Hochbunkers zu beachten, wonach ein tatsächlicher Abstand der Fenster von der Grund­s­tücks­grenze sogar ca. 3,40 m betrage.

Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26475

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI