23.11.2024
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil20.03.2014

Plagiat: VG Düsseldorf weist Klage von Annette Schavan gegen Aberkennung des Doktorgrads zurückRichter bestätigen Plagiatsvorwurf der Universität / Schavan hat Textpassagen übernommen ohne die Autorenschaft hinreichend kenntlich zu machen

Die ehemalige Bundesbildungs­ministerin Annette Schavan hat im Kampf um ihren Doktorgrad auch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Düsseldorfer Verwal­tungs­gericht wies ihre Klage gegen die Aberkennung des Titels durch die Universität Düsseldorf ab.

Der Fakultätsrat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hatte die im Jahre 1980 von Frau Schavan angefertigte Dissertation für ungültig erklärt und ihr zugleich das Recht aberkannt, den ihr damals verliehenen Grad einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) zu führen. Hiergegen klagte Frau Schavan vor dem Verwal­tungs­gericht Düsseldorf.

Das Verwal­tungs­gericht wies die Anfech­tungsklage von Frau Schavan ab. Nach Auffassung der Richter enthält die Disser­ta­ti­o­ns­schrift der Klägerin an verschiedenen Stellen Textpassagen, die sie aus anderen wissen­schaft­lichen Werken übernommen hat, ohne deren Autorenschaft hinreichend zu kennzeichnen.

Ermes­sen­s­ent­scheidung der Universität - Verwal­tungs­gericht stellt keine Ermessensfehler fest

Die Entscheidung, die Dissertation für ungültig zu erklären und den Titel abzuerkennen, liege im Ermessen des Fakultätsrates und nicht des Gerichts. Die Kammer hat die Ermes­sen­s­ent­scheidung überprüft und hierbei keine Rechtsfehler festgestellt. Der Fakultätsrat sei von einer zutreffenden Tatsa­chen­grundlage ausgegangen und habe alle in Betracht kommenden wider­strei­tenden öffentlichen und privaten Belange umfassend gewürdigt und gegeneinander abgewogen. Das gelte auch für den Aspekt, dass die Täuschungs­handlung bereits langfristig zurückliege. Dabei hat die Kammer nachvollzogen, dass wissen­schaftliche Arbeiten auf Nachhaltigkeit angelegt seien, das heißt Bausteine in einer wissen­schaft­lichen Erkenntniskette darstellten, sodass es möglich sein müsse, Arbeiten, die nicht den Anforderungen entsprächen, auch nach langer Zeit noch für ungültig zu erklären.

Zulassung der Berufung möglich

Gegen das Urteil kann Schavan beim Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

Schavan teilte aber am 10. April 2014 mit, dass sie gegen das Urteil keine Berufung einlegen wolle.

Quelle: ra-online, VG Düsseldorf (pm/pt)

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