18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 18598

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Bremen Beschluss31.07.2014

Alte Einwohnerzahl Bremerhavens bleibt vorerst maßgeblichStadt befürchtet Mindereinnahmen aufgrund niedrigerer Einwohnerzahl nach dem Zensus 2011

Das Verwal­tungs­gericht Bremen hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Freie Hansestadt Bremen (Land) vorläufig für die Stadt Bremerhaven eine Einwohnerzahl von 112.982 - gemäß den Ergebnissen einer Volkszählung aus dem Jahr 1987 - zugrunde legen muss.

Auf der Grundlage der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2011 setzte das Statistische Landesamt Bremen mit Bescheid vom 3. Juni 2013 für die Stadt Bremerhaven zum Stichtag 9. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 108.156 Personen fest. Die Stadt Bremerhaven hält die festgesetzte Einwohnerzahl für zu gering und hat deshalb vor dem Verwal­tungs­gericht Bremen Klage erhoben.

Stadt Bremerhaven befürchtet erhebliche Mindereinnahmen aus kommunalem Finanzausgleich

Die Senatorin für Finanzen beabsichtigt, bei der Abrechnung des kommunalen Finan­z­aus­gleichs für die Stadt Bremerhaven trotz der anhängigen Klage schon jetzt die auf Grundlage des Bescheids vom 3. Juni 2013 fortge­schriebene Einwohnerzahl zugrunde zu legen. Die Stadt Bremerhaven befürchtet dadurch erhebliche Mindereinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Sie ist der Auffassung, dass die Senatorin für Finanzen ihren Berechnungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Klage die um etwa 4.800 Einwohner höhere Einwohnerzahl aus einer Fortschreibung des Ergebnisses der Volkszählung 1987 zugrunde legen muss. Weil die Senatorin für Finanzen das ablehnt, hat die Stadt Bremerhaven beim Verwal­tungs­gericht um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

VG: Klage der Stadt Bremerhaven hat aufschiebende Wirkung

Das Verwal­tungs­gericht Bremen bestätigte die Ansicht der Stadt. Die Klage der Stadt Bremerhaven gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes Bremen vom 3. Juni 2013 habe aufschiebende Wirkung. Folge der aufschiebenden Wirkung der Klage sei, dass vorläufig die Einwohnerzahl der Stadt aus der Fortschreibung der Ergebnisse der Volkszählung 1987 zugrunde gelegt werden müsse. Zum Stichtag 31. Dezember 2011 betrage die Einwohnerzahl danach 112.982.

Prüfung der Rechtmäßigkeit der festgesetzten Einwohnerzahl bleibt Klageverfahren vorbehalten

Das Verwal­tungs­gericht hat sich in seinem Beschluss nur mit den Rechtsfolgen der aufschiebenden Wirkung der Klage der Stadt Bremerhaven auseinander gesetzt. Die Rechtmäßigkeit der mit Bescheid des Statistischen Landesamtes Bremen vom 3. Juni 2013 festgesetzten Einwohnerzahl war nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung. Dies bleibt dem Klageverfahren vorbehalten. Die Kammer weist in ihrem Beschluss zudem darauf hin, dass es sich bei der jetzt getroffenen Entscheidung nur um eine vorläufige Regelung handele. Im Fall der Abweisung der Klage sei es der Freien Hansestadt Bremen unbenommen, rückwirkend von einer geringeren Einwohnerzahl der Stadt Bremerhaven auszugehen.

Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18598

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI