Staatsrecht
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß Gesetzgebers steht bei Regelung des Erhebungsverfahrens Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum zu
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die angegriffenen Vorschriften, die die Vorbereitung und Durchführung der zum Stand vom 9. Mai 2011 erhobenen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) zum Gegenstand haben, mit der Verfassung vereinbar sind. Sie verstoßen nicht gegen die Pflicht zur realitätsnahen Ermittlung der Einwohnerzahlen der Länder und widersprechen insbesondere nicht dem Wesentlichkeitsgebot, dem Bestimmtheitsgebot oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch ein Verstoß gegen das Gebot föderativer Gleichbehandlung liegt nicht vor, da die Ungleichbehandlung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gerechtfertigt ist, weil sie aus sachlichen Gründen erfolgte und zu hinreichend vergleichbaren Ergebnissen zu kommen versprach. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgte aufgrund von Anträgen der Senate von Berlin und Hamburg im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. Das Gericht verwies zur Begründung insbesondere auf den Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung des Erhebungsverfahrens.mehr
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