18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Bremen Urteil06.11.2014

Zensus 2011: Statistische Berech­nungs­methode zur Einwoh­ne­r­er­mittlung in Bremen zulässigZensusgesetz verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Das Verwal­tungs­gericht Bremen hat die Klage der Stadt Bremerhaven gegen die durch den Zensus 2011 ermittelte und festgesetzte Einwohnerzahl abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die mit einer statistischen Berech­nungs­methode ermittelte Einwohnerzahl zulässig ist und die Stadt Bremerhaven keinen Anspruch darauf hat, dass ihre tatsächliche Einwohnerzahl als amtliche Einwohnerzahl festgesetzt wird.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf der Grundlage von Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stellte das Statistische Landesamt Bremen mit Bescheid vom 3. Juni 2013 für die Stadt Bremerhaven zum 9. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 108.156 Personen fest. Die Einwohnerzahl war mit einer statistischen Berech­nungs­methode ermittelt worden. Diese stellte vorrangig auf Melde­re­gis­terdaten ab, die durch eine Stich­pro­be­n­er­hebung in den Haushalten korrigiert wurden. Die Stadt Bremerhaven hält die so ermittelte und festgesetzte Einwohnerzahl für zu niedrig und hat vor dem Verwal­tungs­gericht Klage erhoben.

Stadt Bremerhaven hat keinen Anspruch auf Festsetzung der tatsächlichen Einwohnerzahl als amtliche Einwohnerzahl

Das Verwal­tungs­gericht Bremen wies die Klage jedoch ab. Das Gericht geht davon aus, dass das Zensusgesetz 2011 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Einwohnerzahl könne mit einem statistischen Berech­nungs­ver­fahren ermittelt werden. Die Stadt Bremerhaven habe keinen Anspruch darauf, dass ihre tatsächliche Einwohnerzahl als amtliche Einwohnerzahl festgesetzt werde. Das Zensusgesetz 2011 sehe für das Berech­nungs­ver­fahren bestimmte Quali­täts­vorgaben vor, um eine zu starke Abweichung von der tatsächlichen Einwohnerzahl zu verhindern. Diese Quali­täts­vorgaben seien im Fall der Stadt Bremerhaven auch eingehalten worden.

Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19139

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI