21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss12.01.2015

Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für eine Paintballanlage erfolglosBaugenehmigung verstößt nicht gegen nachbar­schützende Vorschriften

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg hat der Eilantrag eines Anwohners, mit dem dieser den Bau einer sogenannten Outdoor-Paintballanlage verhindern wollte, abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die vom Bürgermeister der Stadt Ennepetal erteilte Baugenehmigung nicht gegen nachbar­schützende Vorschriften.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Haus eines Anwohners liegt etwa 120 m von einer geplanten Paintballanlage entfernt. Diese soll eine Fläche­n­aus­dehnung von etwa 35m x 45m haben. Nach dem Inhalt der Genehmigung dürfen sich maximal 40 Personen gleichzeitig auf der Anlage aufhalten. Der Nachbar hatte verschiedene Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung vorgebracht und sich insbesondere auf nicht hinzunehmende Lärmimmissionen berufen.

Überschreitung der maßgeblichen Immis­si­ons­richtwerte nicht zu erwarten

Das Verwal­tungs­gericht Arnsberg lehnte den gegen die Baugenehmigung gerichteten Eilantrag ab und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass sich aus den Einwänden gegen das von der Behörde durchgeführte Verfahren keine Verletzung nachbar­schüt­zender Vorschriften ergebe. Die Baugenehmigung sei auch nicht im Hinblick auf nachbar­rechts­re­levante Merkmale zu unbestimmt. Die Genehmigung verstoße auch nicht wegen der von dem Vorhaben ausgehenden Immissionen gegen nachbar­schützende Vorschriften. Es sei nicht zu erwarten, dass die maßgeblichen Immis­si­ons­richtwerte überschritten würden. Angesichts der baupla­nungs­recht­lichen Situation des Grundstücks des Antragstellers sei es nicht zu beanstanden, dass die Behörde von den Richtwerten eines Mischgebietes ausgegangen sei.

Kinder- und Jugend­schutz­be­stim­mungen sind beim durchgeführten vereinfachten Geneh­mi­gungs­ver­fahren nicht zu prüfen

Auch die Einwände des Antragstellers gegen das im Bauge­n­eh­mi­gungs­ver­fahren verwertete, von der Bauherrin eingereichte Geräu­schim­mis­si­ons­schutz­gut­achten griffen nicht durch. Schließlich könne sich der Antragsteller im vorliegenden Verfahren auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass seine minderjährigen Kinder die Anlage einsehen könnten. Das Bebauungsrecht sei nicht personen-, sondern grund­s­tücks­bezogen; die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang angeführten Kinder- und Jugend­schutz­be­stim­mungen seien in dem durchgeführten vereinfachten Geneh­mi­gungs­ver­fahren nicht zu prüfen.

Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss20505

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI