Thüringer Oberlandesgericht Jena Urteil19.11.2009
Thüringer OLG: Bagatellmangel eines neuen Fahrzeuges berechtigt nicht zum Rücktritt vom KaufvertragFür Mangel von unter 1 % des Kaufpreises muss kein Rücktrittsrecht eingeräumt werden
Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass das Fehlen der im Kaufvertrag vereinbarten Sonderausstattung „automatisch abblendbare Innen- und Außenspiegel“ bei einem knapp 70.000 Euro teuren Porsche Cayenne Tiptronic zwar einen Mangel darstellt, wegen seines Bagatellcharakters aber dennoch nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem Kaufvertrag für einen Porsche Cayenne Tiptronic die Sonderausstattung „automatisch abblendbare Innen- und Außenspiegel“ schriftlich vereinbart worden. Da das knapp 70.000 Euro teure Fahrzeug diese Sonderausstattung jedoch gar nicht besaß, verlangte der Käufer wegen Pflichtverletzung des Verkäufers vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.
Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich
Dies sah das Thüringer Oberlandesgericht jedoch nicht so. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass ein Mangel der Kaufsache dem Käufer ausnahmsweise dann kein Rücktrittsrecht einräume, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich sei. Bei einer nur geringfügigen Vertragsstörung überwiege das Verkäuferinteresse am Bestand des Vertrages das Rückabwicklungsinteresse des Käufers. Von einer in diesem Sinne unerheblichen Pflichtverletzung (des Verkäufers) sei auszugehen, wenn sich der Mangel in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirke, der weniger als 1 % des Kaufpreises betrage. So läge der Fall hier; der Aufpreis für die im Nachhinein nicht nachrüstbare Spiegeltechnik betrage sogar weit weniger als 1 % des Kaufpreises.
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Kaufvertrag hat weiterhin Bestand
Die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts, die Revision nicht zuzulassen, hat der BGH im Juni zurückgewiesen. Damit steht nun endgültig fest, dass sich der Kläger an dem Kaufvertrag festhalten lassen muss.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2011
Quelle: Thüringer Oberlandesgericht/ra-online