18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Thüringer Oberlandesgericht Jena Urteil19.11.2009

Thüringer OLG: Bagatellmangel eines neuen Fahrzeuges berechtigt nicht zum Rücktritt vom KaufvertragFür Mangel von unter 1 % des Kaufpreises muss kein Rücktrittsrecht eingeräumt werden

Das Thüringer Oberlan­des­gericht hat entschieden, dass das Fehlen der im Kaufvertrag vereinbarten Sonder­ausstattung „automatisch abblendbare Innen- und Außenspiegel“ bei einem knapp 70.000 Euro teuren Porsche Cayenne Tiptronic zwar einen Mangel darstellt, wegen seines Bagatell­cha­rakters aber dennoch nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Im zugrunde liegenden Fall war in einem Kaufvertrag für einen Porsche Cayenne Tiptronic die Sonder­ausstattung „automatisch abblendbare Innen- und Außenspiegel“ schriftlich vereinbart worden. Da das knapp 70.000 Euro teure Fahrzeug diese Sonder­ausstattung jedoch gar nicht besaß, verlangte der Käufer wegen Pflicht­ver­letzung des Verkäufers vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Pflicht­ver­letzung des Verkäufers nur unerheblich

Dies sah das Thüringer Oberlan­des­gericht jedoch nicht so. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass ein Mangel der Kaufsache dem Käufer ausnahmsweise dann kein Rücktrittsrecht einräume, wenn die Pflicht­ver­letzung des Verkäufers nur unerheblich sei. Bei einer nur geringfügigen Vertragsstörung überwiege das Verkäu­fe­r­in­teresse am Bestand des Vertrages das Rückab­wick­lungs­in­teresse des Käufers. Von einer in diesem Sinne unerheblichen Pflicht­ver­letzung (des Verkäufers) sei auszugehen, wenn sich der Mangel in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirke, der weniger als 1 % des Kaufpreises betrage. So läge der Fall hier; der Aufpreis für die im Nachhinein nicht nachrüstbare Spiegeltechnik betrage sogar weit weniger als 1 % des Kaufpreises.

Kaufvertrag hat weiterhin Bestand

Die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des Thüringer Oberlan­des­ge­richts, die Revision nicht zuzulassen, hat der BGH im Juni zurückgewiesen. Damit steht nun endgültig fest, dass sich der Kläger an dem Kaufvertrag festhalten lassen muss.

Quelle: Thüringer Oberlandesgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11988

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI