21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Gießen Urteil07.01.2015

Arbeitslosen­ver­sicherung: Kein Insolvenzgeld bei fehlendem Verdienst­nachweisNicht nachweisbare mündliche Vereinbarungen über monatliche Vergütung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers

Ein Arbeitnehmer erhält bei Insolvenz seines Arbeitgebers im Regelfall Insolvenzgeld, wenn er für die vorausgehenden drei Monate noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt hat. Die Ansprüche müssen aber nachgewiesen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren war der Kläger, ein 48-jähriger Berufs­kraft­fahrer aus der Wetterau, zwei Monate bei einem Fracht­un­ter­nehmen als Fahrer beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bestand nicht. Beiträge zur Sozia­l­ver­si­cherung hatte die Firma nicht abgeführt, der Geschäftsführer war verschwunden.

Kläger verlangt Differenz des angeblich vereinbarten Entgelts von der Agentur für Arbeit als Insolvenzgeld erstattet

Der Kläger behauptete, es sei ein monatliches Entgelt in Höhe von 2.000 Euro netto vereinbart gewesen, gezahlt worden seien ihm aber 1.000 Euro zu wenig. Der Lohn habe bar gezahlt werden sollen, Abrechnungen und Bankbelege seien daher nicht vorhanden. Das Geld wollte er nun von der Agentur für Arbeit als Insolvenzgeld erstattet haben und legte Tachoscheiben vor, aus denen sich der zeitliche Umfang seiner Tätigkeit ergab. Die Agentur lehnte ab, nachdem der Insol­venz­ver­walter die Höhe der Forderung bestritten hatte.

Tachoscheiben als Beweis nicht ausreichend

Das Sozialgericht Gießen entschied, dass die Forderung des Klägers zu Recht abgewiesen wurde. Aufgrund der Tachoscheiben stehe zwar fest, dass der Kläger in dem von ihm behaupteten zeitlichen Umfang bei dem Unternehmen gearbeitet habe, es stehe aber nicht fest, in welcher Höhe ihm auch Ansprüche auf Arbeitsentgelt zugestanden hätten. Die Nichter­weis­lichkeit der tatsächlichen monatlichen Vergütung gehe zu seinen Lasten, auf ein solches Arbeits­ver­hältnis mit nur mündlichen Vereinbarungen hätte er sich nicht einlassen dürfen.

Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20869

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI