18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen Geld, auf dem das Wort „Insolvenz“ arrangiert wurde.
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil08.09.2010

BSG: Arbeitnehmer kann Anspruch auf Insolvenzgeld für verauslagte Reparaturkosten eines Firmenwagens habenBei direktem Zusammenhang mit Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits­ver­hältnis sind Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen zu bejahen

Ein Anspruch auf Ersatz verauslagter Kosten für die Reparatur eines Firmenwagens kann unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war als Betriebsleiter beschäftigt. Sein Arbeitgeber hatte ihm verein­ba­rungsgemäß einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt und sich verpflichtet, die Betriebskosten zu tragen. In den letzten drei Monaten des Arbeits­ver­hält­nisses verauslagte der Kläger für das Fahrzeug Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 972,33 Euro. Die Beklagte lehnte die Zahlung von weiterem Insolvenzgeld wegen der Reparaturkosten ab. Die Klage blieb in den Tatsa­chen­in­stanzen ohne Erfolg.

Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten begründet sich durch Anspruch auf "Bezüge aus dem Arbeits­ver­hältnis"

Die Revision des Klägers war hingegen erfolgreich. Der Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten war in seinem Fall ein Anspruch auf "Bezüge aus dem Arbeits­ver­hältnis" im Sinne des § 183 Abs. 1 Satz 3 SGB III. Denn nach den getroffenen Feststellungen hatte der Kläger, der als Betriebsleiter den Firmenwagen für den betrieblichen Einsatz benötigte, die Reparaturkosten nach Rücksprache mit seinem Arbeitgeber verauslagt, um die Aufrecht­er­haltung der betrieblichen Tätigkeit zu sichern. Damit war der nach der Rechtsprechung erforderliche direkte Zusammenhang mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits­ver­hältnis zu bejahen.

Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10234

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI