Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss25.04.2025
Keine Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier (Niqab) am SteuerVerbot des Tragens während des Autofahrens stellt typischerweise keine wesentliche Einschränkung der Religionsausübung dar
Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24 -) bestätigt.
Die Klägerin hatte ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung damit begründet, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb ihrer Wohnung nur vollverschleiert zeigen dürfe. Da sie im Auto den Blicken fremder Menschen ausgesetzt sei, müsse es ihr erlaubt werden, beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts unter Aussparung der Augenpartie zu verschleiern. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen.
Verbot des Tragens während des Autofahrens stellt typischerweise keine wesentliche Einschränkung der Religionsausübung dar
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Mit ihren Einwendungen hat die Klägerin es nicht vermocht, ernstliche Richtigkeitszweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu wecken oder Verfahrensfehler aufzuzeigen. Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das Verbot des Tragens einer Gesichtsverschleierung während des Autofahrens für die Religionsausübung typischerweise keine wesentliche Einschränkung bedeutet und angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung des Verbots hinzunehmen ist, konnte sie nicht durchgreifend in Frage stellen. Dasselbe gilt für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das der zuständigen Behörde bei der Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt ist.
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Exkurs
Erst vor wenigen Monaten hatte in Rheinland-Pfalz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist. Wer gegen das Verhüllungsverbot verstößt, riskiert eine Geldbuße. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Geldbuße gegen eine Muslima bestätigt, die von einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldbuße in Höhe von 66 € verurteilt worden war, weil sie als Führerin eines Pkw einen Niqab trug. Der Beschluss ist unanfechtbar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2025
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)