21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Oldenburg Urteil19.06.2014

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall aufgrund grober Verletzung des Vorfahrtsrechts am BahnübergangAutofahrer hat wegen eigenem Fehlverhalten Schaden allein zu tragen

Das Oberlan­des­ge­richts Oldenburg hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück bestätigt, mit dem die Klage eines Autofahrers auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Unfalls mit einem Güterzug abgewiesen worden war. Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts hat der Autofahrer den Schaden alleine zu tragen, da der Unfall am Bahnübergang auf eine grobe Verletzung des Vorfahrtsrechts des Zuges zurückzuführen ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls versuchte am Morgen des 9. August 2011 mit einem Transporter im Emsland einen mit einem Andreaskreuz gekenn­zeichneten unbeschrankten Bahnübergang zu überqueren. Dabei kollidierte das vom ihm gesteuerte Fahrzeug mit einem Güterzug der Beklagten mit 30 Waggons. Das Fahrzeug des Klägers wurde von dem Zug ca. 50 m mitgeschleift. Der Kläger erlitt dabei schwere Verletzungen. Er begehrte im Prozess die Zahlung eines Schmer­zens­geldes von 30.000 Euro. Dabei ging der Kläger nicht davon aus, dass die Beklagte die alleinige Haftung am Unfall treffe. Er verlangte vielmehr nur Ersatz in Höhe von 40 % des erlittenen Schadens.

OLG: Kläger hat trotz Gefähr­dungs­haftung der Beklagten den Schaden alleine zu tragen

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg verhandelte die Sache am Ort des Geschehens, um sich ein Bild von der Unfallstelle machen zu können. Er kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Kläger trotz einer Gefähr­dungs­haftung der Beklagten den Schaden alleine zu tragen hat. Der Kläger habe den Unfall ganz überwiegend selbst verursacht. Das Oberlan­des­gericht ging davon aus, dass der Kläger den Zug hätte erkennen können. Der Kläger hatte eingeräumt, dass ihm bewusst gewesen sei, dass er vor dem Andreaskreuz hätte halten müssen. Dennoch habe er versucht, unter grober Verletzung des Vorfahrtsrechts des Zuges den Bahnübergang zu passieren.

Verschulden des Zugführers nicht feststellbar

Ein Verschulden des Zugführers stellte das Gericht nicht fest. Dieser habe insbesondere die vorgeschriebene Höchst­ge­schwin­digkeit am Bahnübergang von 25 km/h nicht überschritten. Der Zugführer hätte die Geschwindigkeit auch nicht noch weiter reduzieren müssen, weil die Bahnstrecke am Unfallort unübersichtlich ist. Die Bahnstrecke verlaufe hier schnurgerade, der Übergang mit dem Andreaskreuz sei weithin sichtbar und für den Straßenverkehr gelte eine Höchst­ge­schwin­digkeit von 10 km/h. Heranfahrende Fahrzeuge seien deshalb rechtzeitig vor dem überqueren des Bahnübergangs zu erkennen. Sicht­be­ein­träch­ti­gungen durch hohe Büsche und Bäume, wie vom Kläger behauptet, konnte das Gericht vor Ort nicht feststellen. Anhand der Aussage der vom Landgericht vernommenen Polizeibeamtin sei auch ausgeschlossen, dass zum Zeitpunkt des Unfalls die Sicht so eingeschränkt gewesen war, dass die Unfallstelle insgesamt als unübersichtlich bezeichnet werden müsste, so das Gericht weiter.

Vorwurf des Suchens eines bewussten „Nervenkitzels“ nicht haltbar

Das Oberlan­des­gericht berücksichtigte zugunsten der Beklagten, dass der Zug ein Pfeifsignal vor dem Überqueren der Unfallstelle gegeben hatte und der Kläger den Bahnübergang gut kannte, da er ihn regelmäßig überquerte. Die Behauptung der Beklagten, der Kläger habe sich dem Risiko bewusst als „Nervenkitzel“ ausgesetzt, bestätigte sich nicht.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18376

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI