27.12.2024
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Dokument-Nr. 21421

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Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss22.07.2015

Cannabis statt Mais angebaut: OLG Oldenburg bestätigt Freiheits­s­trafen wegen unerlaubten Handels mit Betäu­bungs­mittelnStrafen wegen mangelnder günstiger Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg hat zwei Männer wegen unerlaubten Handel Treibens mit Cannabis zu Freiheits­s­trafen verurteilt, die auf einem Anbaufeld statt der vorgesehenen Maispflanzen Cannabis-Pflanzen angebaut hatten. Das Oberlan­des­gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden verurteilten Männer hatten Erfahrung im Anbau und Verkauf von Cannabis. Im Mai 2012 kamen sie auf die Idee, erneut auf diese Weise Geld zu verdienen. Als Anbaufläche erschien ihnen ein abgelegenes Maisfeld im emsländischen Börger geeignet. In einem nicht einsehbaren Bereich des Feldes entfernten sie einen Teil der Maispflanzen und setzten stattdessen Cannabis-Pflanzen ein. Der Landwirt ahnte davon nichts, bis er im Juni 2012 die Cannabis-Pflanzen bei einer Begehung seines Feldes entdeckte. Er wandte sich an die Polizei. Diese setzte zwei sog. Wildkameras ein, um den Tätern auf die Schliche zu kommen - mit Erfolg. Beide Männer wurden in der Folgezeit mehrfach gefilmt, wie sie an das Maisfeld heranfuhren, es betraten oder verließen.

AG bezweifelt Richtigkeit der Aussagen der Beschuldigten

Die Staats­an­walt­schaft Osnabrück erhob Anklage vor dem Amtsgericht Meppen. Die Männer stritten den Tatvorwurf ab und verteidigten sich mit folgender Geschichte: Der Jüngere von ihnen sei im Juni 2012 zufällig an dem Maisfeld vorbeigekommen und habe seinem Hund dort Auslauf gewährt. Plötzlich sei ein Reh aufgetaucht. Der Hund habe die Verfolgung auf-genommen. Da er nicht von allein zurückgekehrt sei, habe der Jüngere ihn im Maisfeld gesucht. Dabei sei er auf die Cannabis-Pflanzen gestoßen. Von seiner Entdeckung habe er dem Älteren berichtet. Rein interessehalber hätten sie beide in den folgenden Wochen wiederholt das Maisfeld aufgesucht, um sich über die Entwicklung der Canna­bis­pflanzen zu informieren. Das Amtsgericht nahm den Angeklagten diese Geschichte nicht ab und verurteilte sie wegen unerlaubten Handel Treibens mit Betäu­bungs­mitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht vermochte den vorbestraften Angeklagten keine günstige Sozialprognose zu bescheinigen.

OLG verwirft Rechtsmittel als unbegründet

Die dagegen eingelegten Berufungen der Angeklagten hatten keinen Erfolg. Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die gegen das Urteil des Landgerichts eingelegten Revisionen der Angeklagten hatten ebenfalls keinen Erfolg. Das Oberlan­des­gericht verwarf die Rechtsmittel als unbegründet.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

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