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18.01.2025  
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Oberlandesgericht Nürnberg Urteil15.04.2014

Bank muss ausgewogen über Anlagerisiken informierenÜberwiegendes Anpreisen von Vorteilen einer Kapitalanlage nicht ausreichend

Eine Bank darf in der Werbung nicht nur die Vorteile einer Kapitalanlage hervorheben. Sie muss gleichzeitig und ausgewogen über die damit verbundenen Risiken informieren. Das hat das Oberlan­des­gericht Nürnberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Umweltbank hatte auf ihrer Internetseite Genussscheine eines nieder­säch­sischen Solarparks angeboten. In der Produk­t­in­for­mation standen zwei Vorteile im Vordergrund: Die hohe Verzinsung der Wertpapiere von 5,65 Prozent im Jahr und die vom Solar­pa­rk­be­treiber zugunsten der Genuss­schei­n­inhaber gestellten "Projekt­si­cher­heiten im Rang nach der fremd­fi­nan­zie­renden Bank". Über die Risiken informierte die Bank dagegen nur knapp und sehr allgemein. "Höheren Ertragschancen stehen höhere Risiken gegenüber; Totalverlust weniger wahrscheinlich", hieß es über die von der Bank vorgenommene Einstufung der Wertpapiere in die Risikoklasse 3 für "wachs­tum­s­o­ri­en­tierte Anleger".

Risiken der Kapitalanlage in der Werbung nicht ausreichend dargestellt

Hiergegen klagte der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen. Mit Erfolg. Das Oberlan­des­gericht Nürnberg entschied, dass die Risiken der Kapitalanlage in der Werbung nicht ausreichend dargestellt würden. Es werde nicht hinreichend deutlich, dass die Genussscheine keiner Einla­gen­si­cherung unterliegen, bei Insolvenz des Solarparks ein Totalverlust droht und nachrangige Sicherheiten bei hoher Fremd­fi­nan­zierung wenig werthaltig sind. Bei der Verzinsung fehle der Hinweis auf das Risiko von Kursverlusten bei steigendem Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt. Außerdem sei für den Anleger gar nicht erkennbar, was unter "Projekt­si­cher­heiten" konkret zu verstehen sei.

Produk­t­in­for­mation zu einem Wertpapier muss in sich eindeutig und ausgewogen sein

Die Richter stellten weiter klar, dass nach dem Wertpa­pier­han­dels­gesetz die Produk­t­in­for­mation zu einem Wertpapier in sich eindeutig und ausgewogen sein müsse. Je stärker die Bank die Vorteile der Kapitalanlage herausstellt, desto umfassender muss sie auch die Risiken benennen. Es reicht nicht aus, im Internet überwiegend die Vorteile anzupreisen und ansonsten auf das Emissi­ons­prospekt oder andere Dokumente zu verlinken, in denen die Risiken ausreichend dargestellt sind.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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