03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht München Urteil06.10.2021

Schwerwiegender Verstoß gegen Rückschaupflicht beim Linksabbiegen begründet vollständige Haftung für UnfallfolgenBetriebsgefahr des verunfallten Fahrzeugs tritt hinter Verschulden des Unfall­ve­r­ur­sachers vollständig zurück

Verstößt ein Verkehrs­teil­nehmer beim Linksabbiegen in schwerwiegender Weise gegen seine Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 StVO und kommt es allein deshalb mit einem überholenden Fahrzeug zu einem Unfall, so begründet dies seine volle Haftung für die Unfallfolgen. Die Betriebsgefahr des verunfallten Fahrzeugs tritt hinter dem Verschulden des Unfall­ve­r­ur­sachers vollständig zurück. Dies hat das Oberlan­des­gericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Mai 2014 kam es auf einer Kreisstraße in Bayern zu einem berührungslosen Unfall. Ein Traktorfahrer wollte mit seinem Fahrzeug nach links in einem Feldweg einbiegen. In diesem Moment wurde er von einem anderen Fahrzeug überholt. Der Fahrer des Fahrzeugs war vom plötzlichen Abbiegevorgang des Traktorfahrer so überrascht, dass er ein Ausweichmanöver unternahm und dabei mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum fuhr. Er klagte aufgrund dessen gegen den Traktorfahrer und dessen Haftpflicht­ver­si­cherung auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht München I wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Rückschaupflicht

Das Oberlan­des­gericht München entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Beklagte hafte für die Unfallfolgen vollumfänglich. Das Sachver­stän­di­gen­gut­achten habe ergeben, dass der Beklagte gegen seine beim Abbiegen gemäß § 9 Abs. 1 StVO zu beachtenden Pflichten verstoßen habe. Nach Angaben des Sachver­ständigen hätte der Beklagte das Klägerfahrzeug sehen müssen, wenn er seiner Rückschaupflicht nachgekommen wäre. In diesem Fall hätte der Beklagte von seinem Abbiegevorgang abstand nehmen müssen, so dass es nicht zu dem Ausweichmanöver des Klägers gekommen wäre.

Schwerwiegender Pflich­ten­verstoß rechtfertigt fehlende Berück­sich­tigung der Betriebsgefahr

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts sei der Pflich­ten­verstoß des Beklagten als so schwerwiegend einzustufen, dass ausnahmsweise die bei einem Überholmanöver in der Regel zu berück­sich­tigende Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs vollständig hinter dem Verschulden des Beklagten zurücktrete. Ein Mitverschulden sei dem Kläger nicht anzulasten, da für ihn nicht erkennbar gewesen sei, dass der Beklagte nach links abbiegen wollte.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31357

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI