18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss14.06.2019

Vom Reise­ver­an­stalter vorformulierte "Trink­gel­d­emp­fehlung" mit Wider­spruchs­lösung unwirksamKlausel stellt unangemessene Benachteiligung von Reisenden dar

Das Oberlan­des­gericht Koblenz hat entschieden, dass eine vom Reise­ver­an­stalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte "Trink­gel­d­emp­fehlung", der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, den Reisenden unangemessen benachteiligt. Sie ist daher unwirksam.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der beklagte Reise­ver­an­stalter bereits in erster Instanz durch das Landgericht Koblenz dazu verurteilt, es zu unterlassen, in Reiseverträgen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, diese Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung solcher Reiseverträge auf diese Klausel zu berufen.

"Trink­gel­d­emp­fehlung" stellt eine den Verbraucher unangemessen benach­tei­ligende Allgemeine Geschäfts­be­dingung dar

Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Oberlan­des­gericht Koblenz diese Entscheidung. Bei der von der Beklagten verwendeten "Trink­gel­d­emp­fehlung" handele es sich um eine den Verbraucher unangemessen benach­tei­ligende Allgemeine Geschäfts­be­dingung (AGB). Eine vorformulierte Erklärung sei bereits dann als AGB einzuordnen, wenn sie nach ihrem objektiven Wortlaut den Eindruck hervorrufe, dass damit der Inhalt des Vertrages festgelegt werden soll. Das sei hier der Fall. Denn die Katalogangaben würden regelmäßig Vertragsinhalt, wenn der Reisende sich auf der Grundlage des Reiseprospekts für die Reise entscheide und es bei Abschluss des Reisevertrages insoweit nicht zu Änderungen komme.

Vorgegebene Wider­spruchs­lösung benachteiligt Reisende unangemessen

Die "Trink­gel­d­emp­fehlung" unterliege daher der gesetzlichen Inhalts­kon­trolle, welche festlegt, dass eine AGB unwirksam ist, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Die unangemessene Benachteiligung liege hier in der vorgegebenen Wider­spruchs­lösung. Denn in der Folge werde der Reisende "stillschweigend", ohne dass zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen wurde, zu einer über den Reisepreis hinausgehenden Zahlung verpflichtet. Das Gesetz schreibt jedoch für Verbrau­cher­verträge vor, dass eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, ausdrücklich getroffen werden muss (§ 312 a Absatz 3 Satz 1 BGB).

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27634

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI