18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil16.09.2019

Abgasskandal: Einbau von Steue­rungs­software mindert Wert des FahrzeugsKaufpreis ist ab Kaufdatum in Höhe der Wertminderung zu verzinsen

Das Oberlan­des­ge­richts Koblenz hat dem Käufer eines Fahrzeugs, in dem ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, einen Anspruch gegen die Fahrzeug- und Motor­her­stellerin aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zuerkannt. Das Oberlan­des­gericht billigte dem Käufer hierbei auch einen weitergehenden Zinsanspruch zu.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im März 2011 einen Pkw Golf als Gebrauchtwagen zu einem Gesamtpreis von 25.700 Euro gekauft. Nach Bekanntwerden des Manipu­la­ti­o­ns­vorwurfs hat er die Herstellerin des Fahrzeugs und Motors im Wege des Schaden­s­er­satzes unter anderem auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs in Anspruch genommen.

OLG bejaht Schaden­s­er­satz­an­spruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Bereits das Landgericht hat dem Kläger einen Schaden­s­er­satz­an­spruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Das Oberlan­des­gericht Koblenz hat dies im Berufungs­ver­fahren bestätigt. Die beklagte Fahrzeug­her­stellerin habe den Anschein erweckt, die von ihr produzierten Fahrzeuge entsprächen den gesetzlichen Vorgaben und seien uneingeschränkt nutzbar. Tatsächlich habe sie jedoch durch den Einbau der durch das Kraft­fahrt­bun­desamt beanstandeten Steue­rungs­software eine unzulässige Abschalt­ein­richtung verwendet und hierdurch das Risiko einer Stilllegung des Fahrzeugs geschaffen, wobei die Gewinn­ma­xi­mierung Triebfeder ihres Handelns gewesen sei. Dies sei bei einer Gesamtwürdigung als sittenwidrig einzustufen. Der Kläger habe auch durch dieses sittenwidrige Vorgehen der beklagten Fahrzeug­her­stellerin einen Schaden erlitten, indem er ein Fahrzeug erwarb, das hinter seiner Vorstellung zurückgeblieben sei, da er von einem ordnungsgemäß ausgerüsteten Fahrzeug ausgegangen sei.

Verzinsung

Verzinsung des gezahlten Kaufpreises in Höhe des manipulationsbedingten Minderwerts des Fahrzeugs ab Kaufdatum zu'> Der Schaden des Klägers liege also im Kauf des Pkws, weshalb er von der beklagten Fahrzeug­her­stellerin die faktische Rückabwicklung des Vertrages verlangen könne. Dies umfasse nicht nur die Rückzahlung des - um den Nutzungsvorteil gekürzten - Kaufpreises, sondern auch die Verzinsung des gezahlten Kaufpreises in Höhe des manipu­la­ti­o­ns­be­dingten Minderwerts des Fahrzeugs ab Datum der Kaufpreis­zahlung. Dieser Anspruch folge aus § 849 BGB. Nach dieser Vorschrift könne derjenige, der durch eine unerlaubte Handlung dazu gebracht werde, Geld zu überweisen oder zu übergeben, vom Schädiger eine Verzinsung jenes Betrages verlangen, hinter dem der Wert des im Gegenzug zur Zahlung Erlangten zurückbleibt. Diesen Minderwert schätze das Oberlan­des­gericht beim Einbau der unzulässigen Steue­rungs­software auf etwa 10 Prozent des für das Fahrzeug gezahlten Kaupreises.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28103

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI