Dokument-Nr. 27713
Permalink https://urteile.news/
- BauR 2019, 266Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR), Jahrgang: 2019, Seite: 266
- NJW-Spezial 2018, 526Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 526
- Landgericht Mannheim, Urteil05.02.2014, 8 O 55/09
- Bundesgerichtshof, , VII ZR 120/18
- Regelung in Erwerbsvertrag zur Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch von Bauträger benannten Sachverständigen unzulässigOberlandesgericht Karlsruhe, Urteil27.09.2011, 8 U 106/10
- Klausel in Formularkaufverträgen zur Abnahme eines Gebäudes durch vom Bauträger beauftragten Erstverwalter unwirksamOberlandesgericht München, Urteil24.04.2018, 28 U 3042/17 Bau
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil10.04.2018
Klausel in Bauträgervertrag zur Abnahme von Wohneigentum durch vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen unwirksamUnangemessene Benachteiligung der Erwerber aufgrund möglicher Einflussnahme des Bauträgers durch Bestimmung des Erstverwalters
Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach das errichtete Wohneigentum durch einen vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen vorgenommen werden kann, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Denn es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme des Bauträgers durch die Bestimmung des Erstverwalters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall entbrannte zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einer Bauträgerin im Jahr 2009 Streit über Mängel an der errichteten Anlage. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem darauf an, ob die Klausel im Bauträgervertrag, wonach die Abnahme durch einen von dem Verwalter zu beauftragenden vereidigten Sachverständigen zu erfolgen hat, wirksam ist. Das Landgericht Mannheim bejahte dies. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Karlsruhe über den Fall entscheiden.
Unwirksamkeit der Klausel zur Abnahme des Wohneigentums
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die zur Abnahme des Wohneigentums in dem Bauträgervertrag enthaltene Bestimmung gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sei. Denn dadurch werden die Erwerber unangemessen benachteiligt. Denn ihnen werde die Möglichkeit genommen, über die Ordnungsmäßigkeit der Werkleistung des Bauträgers selbst zu befinden. Es bestehe die Gefahr, dass die Prüfung der Voraussetzungen der Abnahmefähigkeit nicht neutral durchgeführt werde, sondern unter der Einflussnahme des Bauträgers, der einen wirtschaftlich oder rechtlich mit ihm verbundenen Erstverwalter bestellen und diesem die Beauftragung eines bestimmten ebenfalls wirtschaftlich oder rechtlich mit ihm verbundenen Sachverständigen aufgeben könne.
Revision beim Bundesgerichthof
Der Fall ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VII ZR 120/18 anhängig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27713
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.