21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 20563

Drucken
Urteil28.08.2014Oberlandesgericht Karlsruhe13 U 15/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2014, 682 (Rainer Heß und Michael Burmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2014, Seite: 682, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
  • NZV 2015, 76Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 76
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Freiburg, Urteil20.12.2013, 4 O 69/13
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil28.08.2014

Von einem auf einem Abschleppwagen stehenden Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr ausAbschleppwagen und aufgeladenes Fahrzeug bilden eine Betriebseinheit

Wird ein Abschleppwagen durch das aufgeladene Fahrzeug beschädigt, so besteht für den Inhaber des Abschleppwagens kein Schaden­ersatz­anspruch nach § 7 StVG. Denn vom aufgeladenen Fahrzeug geht keine eigenständige Betriebsgefahr aus. Vielmehr bilden der Abschleppwagen und das aufgeladene Fahrzeug eine Betriebseinheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall geriet ein auf einem Abschleppwagen stehendes Fahrzeug in Brand, wodurch auch der Abschleppwagen beschädigt wurde. Die Inhaberin des Abschleppwagens klagte daraufhin gegen den Besitzer des aufgeladenen Fahrzeugs auf Schadenersatz.

Landgericht wies Schaden­er­satzklage ab

Das Landgericht Freiburg wies die Schaden­er­satzklage ab. Der Besitzer des aufgeladenen Fahrzeugs habe nicht nach § 7 StVG für den Schaden am Abschleppwagen gehaftet. Denn der Schaden sei nicht durch bzw. beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden. Das Fahrzeug sei nicht mehr in Betreib gewesen, sondern aus dem Betrieb genommen worden. Es habe kein eigenständiges Verkehrsmittel mehr dargestellt. Von ihm sei daher keine eigenständige Betriebsgefahr ausgegangen. Vielmehr haben der Abschleppwagen und das aufgeladene Fahrzeug eine Betriebseinheit gebildet. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.

Oberlan­des­gericht verneinte ebenfalls Haftung des Beklagten

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Eine Haftung des Beklagten für die Beschädigung des Abschleppwagens nach § 7 StVG sei nicht in Betracht gekommen.

Keine eigenständige Betriebsgefahr durch aufgeladenes Fahrzeug

Eine Haftung nach § 7 StVG sei ausgeschlossen, so das Oberlan­des­gericht, weil von dem aufgeladenen Fahrzeug keine eigenständige Betriebsgefahr ausgegangen sei. Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Beklagten sei Teil der Betriebsgefahr des Abschleppwagens der Klägerin gewesen. Beide Fahrzeuge hätten eine Betriebseinheit gebildet. Das Fahrzeug des Beklagten sei fahrunfähig aus dem Verkehr genommen worden und vollständig auf den Abschleppwagen der Klägerin und deren Obhut übergegangen. Das Fahrzeug sei wie ein Gegenstand transportiert worden.

Klägerin keine geschädigte Dritte

Die Klägerin sei nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts darüber hinaus keine geschädigte Dritte im Sinne von § 7 StVG gewesen. Denn das Fahrzeug des Beklagten sei keine Sache außerhalb des Abschleppwagens gewesen, durch welche die Klägerin geschädigt wurde.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI