Dokument-Nr. 25745
Permalink https://urteile.news/
- NJW-Spezial 2018, 331Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 331
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil24.11.2017, 2-21 O 249/17
- Mithaftung eines Autofahrers bei Kollision mit quer zur Fahrbahn stehendem Fahrzeug wegen Nichteinhaltung einer dem Abblendlicht angepassten GeschwindigkeitOberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil09.04.2015, 22 U 238/13
- Verkehrsunfall: Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Dunkelheit führt zu MithaftungOberlandesgericht Koblenz, Urteil02.07.2007, 12 U 258/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil15.03.2018
Verkehrsunfall bei Nacht: Besitzer eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs trifft Mithaftung für UnfallfolgenFalschparker erhält lediglich 75 % des Schadens ersetzt
Stößt ein Fahrer mit seinem Auto bei Dunkelheit gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkw für die Unfallfolgen. Er erhält lediglich 75 % des entstandenen Schadens ersetzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens verlangt Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, der sich nachts in einem Wohngebiet in Frankfurt am Main/Eschersheim ereignete. Der Kläger hatte sein Fahrzeug unmittelbar hinter einer die Fahrbahn verengenden Verkehrsinsel im Halteverbot am rechten Straßenrand geparkt. Der beklagte Fahrer stieß bei Dunkelheit mit seinem Fahrzeug ungebremst gegen die hintere linke Ecke des klägerischen Pkw. Das klägerische Fahrzeug wurde dadurch gegen ein weiteres - bereits zuvor im Parkverbot abgestelltes - Fahrzeug geschoben und dieses wiederum gegen ein Drittes.
Fahrzeug des Klägers wurde unstreitig durch Beklagten beschädigt
Das Landgericht wies die Klage ab. Auf die Berufung des Klägers verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Beklagten zur Zahlung von 75 % des entstandenen Schadens. Der Beklagte habe unstreitig das Fahrzeug des Klägers beschädigt, stellt das Oberlandesgericht klar. Der Unfall sei für den Beklagten auch nicht unvermeidbar gewesen. Sollte durch das verbotswidrige Abstellen kein ausreichender Platz mehr zur Durchfahrt gewesen sein, hätte ein Zusammenstoß durch Umfahren der Stelle vermieden werden können. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs richte sich jedoch nach dem Maß der beiderseitigen Verursachung und des Verschuldens.
Verkehrswidrig geparktes Fahrzeug bei Tageslicht problemlos wahrnehmbar
Regelmäßig überwiege zwar der Verursachungsanteil des aktiv fahrenden Verkehrsteilnehmers. Dieser könne bei Tageslicht ein verkehrswidrig parkendes Fahrzeug in der Regel wahrnehmen und bei entsprechender Aufmerksamkeit einen Zusammenstoß leicht verhindern. Der Halter des beschädigten, verbotswidrig haftenden Pkw erhalte in diesen Fällen grundsätzlich vollen Schadensersatz.
Kläger trifft Mitverschulden an Unfall
Hier stünde dem Kläger jedoch auf Grund der besonderen Umstände nur ein anteiliger Schadensersatzanspruch zu. Der Zusammenstoß wäre mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit vermieden worden, wenn der Kläger sein Fahrzeug nicht an dieser Stelle im Park- und Halteverbot geparkt hätte. Das klägerische Fahrzeug sei nicht nur wegen der Dunkelheit schlecht zu sehen gewesen. Es sei zudem in einer Weise geparkt worden, die eine nicht unerhebliche Erschwerung für den fließenden Verkehr darstellte, so das Gericht. Der Kläger habe sein Fahrzeug unmittelbar nach der Verkehrsinsel und der dadurch bedingten Fahrbahnverengung in einem gefährdeten Bereich abgestellt. Zudem habe bereits vor ihm ein ebenfalls verbotswidrig parkendes Fahrzeug gestanden. Dies habe laut Gericht die Gefahr begründet, dass ein an der Verkehrsinsel Vorbeifahrender es zu spät sehe und dann nicht rechtzeitig nach links lenke. Als Fahrer trage der Beklagte allerdings die größere Verantwortung für den Unfall, so dass der Kläger den überwiegenden Teil, nämlich 75 % seines Schadens erhalte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25745
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.