21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil02.07.2007

Verkehrsunfall: Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Dunkelheit führt zu MithaftungAutofahren auf ein am linken Fahrbahnrand stehendes Fahrzeug

Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der durch die Scheinwerfer ausgeleuchteten Strecke anhalten können (so genanntes Sichtfahrgebot). Dies geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hervor.

Die zum Unfallzeitpunkt 21 Jahre alte Klägerin hat den Unfallgegner auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommen. Die Klägerin befuhr mit ihrem PKW bei Dunkelheit auf ein am linken Fahrbahnrand stehendes Fahrzeug auf. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war zuvor mit einem anderen Fahrzeug zusam­men­ge­stoßen und danach links an der Leitplanke zum Stillstand gekommen. Die Klägerin erlitt bei dem Zweitunfall eine Patellafraktur und musste sich einer Operation unterziehen. Die Klägerin hat dem Fahrer des zunächst verunfallten Autos vorgeworfen, das Fahrzeug habe unbeleuchtet am linken Fahrbahnrand gestanden und er habe sich nicht um eine genügende rückwärtige Absicherung gekümmert.

Das Landgericht hat in seinem Urteil eine Haftungs­ver­teilung von 60 zu 40 zu Lasten der Klägerin für angemessen gehalten. Das Oberlan­des­gericht hat diesen Mithaf­tungs­anteil nicht beanstandet.

Das Berufungsurteil führt aus, dass der Klägerin ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot zur Last gelegt werden müsse. Sie habe nur so schnell fahren dürfen, dass sie innerhalb der durch ihre Scheinwerfer ausgeleuchteten Strecke habe anhalten können. Darüber hinaus habe sie gegen das allgemeine Sorgfaltsgebot verstoßen, weil sie das Geschehen am rechten Fahrbahnrand, wo sich mehrere Personen aufgehalten hätten, nicht ausreichend beobachtet habe. Sie hätte damit rechnen müssen, dass sich zuvor ein Unfallereignis ereignet habe. Durch ein kurzes Aufblenden hätte sie sich unschwer Gewissheit über die Verhältnisse auf dem vor ihr liegenden Fahrbahn­ab­schnitt verschaffen können.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 11.07.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4519

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI