18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Urteil03.12.2018

Eintritts­pflicht der Reise­rücktritts­versicherung bei nicht möglichem Reiseantritt wegen DurchfallsEntscheidend ist Zumutbarkeit des Reiseantritts und nicht technische Durch­führ­barkeit

Das Oberlan­des­gericht Celle hat entschieden, dass eine Reise­rücktritts­versicherung eintritts­pflichtig ist, wenn der Reisende kurz vor Urlaubsbeginn an Durchfall erkrankt und die Reise nicht antreten kann. Dabei kommt es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend ist vielmehr, die Frage, ob eine Reise zumutbar ist. Wobei die Zumutbarkeit des Reiseantritts dabei nicht mit dessen technischer Durch­führ­barkeit verwechselt werden darf.

In der Reise­rück­tritts­ver­si­cherung liegt ein Versi­che­rungsfall nach den vereinbarten Versi­che­rungs­be­din­gungen u. a. dann vor, wenn die versicherte Person oder eine mitversicherte Risikoperson von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen wird. Um dies festzustellen, komme es laut Oberlan­des­gericht Celle nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend sei vielmehr das Vorliegen einer krank­heits­be­dingten Symptomatik, die den Antritt einer Flugreise unzumutbar erscheinen lasse. Dies sei der Fall, wenn eine Durch­fa­l­l­er­krankung erheblicher Ausprägung vorliege, die trotz Einnahme von Medikamenten fortbestand habe und den Betroffenen überfallartig und ohne Vorwarnung zwinge, vier- bis fünfmal am Tag in unregelmäßigen Abständen die Toilette aufsuchen zu müssen.

Zumutbarkeit des Reiseantritts darf nicht mit dessen technischer Durch­führ­barkeit verwechselt werden

Der Betroffene könne nicht darauf verwiesen werden, dass während des Fluges sowie am Urlaubsort Sanitäranlagen vorhanden seien. Die Zumutbarkeit des Reiseantritts dürfe nicht mit dessen technischer Durch­führ­barkeit verwechselt werden. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass schon bei der Anfahrt zum Flughafen, während des Eincheckens und bis zum Erreichen der Flughöhe nicht jederzeit eine Toilette zugänglich sei. In einem Flugzeug stehe nur eine begrenzte Anzahl von Bordtoiletten zur Verfügung und die Möglichkeit deren Inanspruchnahme sei schließlich auch von den Bedürfnissen der anderen Flugpassagiere abhängig.

Reiseantritt aufgrund der Krank­heits­sym­ptomatik insgesamt unzumutbar

Jedenfalls bei einer Durch­fa­l­l­er­krankung mit der im vorliegenden Fall festgestellten Symptomatik und einem überfallartig entstehenden Bedürfnis müsse aber die jederzeit mögliche Inanspruchnahme einer Toilette gewährleistet sein. Das sei insbesondere auf einem längeren Flug regelmäßig nicht der Fall, weshalb der Reiseantritt insgesamt unzumutbar und der Versicherer leistungs­pflichtig sei.

Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online (pm)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27061

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI