12.05.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.05.2026 
ergänzende Informationen

Landgericht Landau Urteil19.12.2025

Schlag­lo­ch­unfall wegen 4 cm tiefen und großfächigen SchlaglochLand verletzt Verkehrs­si­che­rungs­pflicht - E-Bike-Fahrer geht dennoch leer aus

Ein schwer beschädigter Straßenbelag kann eine Pflicht­ver­letzung der öffentlichen Hand begründen – insbesondere dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend behoben werden. Gleichwohl führt auch ein solcher Pflichtverstoß nicht automatisch zu Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Landau entschieden.

Ein E-Bike-Fahrer war im Dezember 2022 am Abend auf einer innerörtlichen Kreisstraße im Landge­richts­bezirk Landau unterwegs, als er in ein deutlich ausgeprägtes Schlagloch fuhr und stürzte. Dabei zog er sich unter anderem Kopfver­let­zungen zu und verlangte Schmerzensgeld sowie Ersatz für beschädigte Gegenstände, wie seine Brille, Armbanduhr und Pullover.

Richter: Straße zwar um Unfallzeitpunkt in einem verkehrs­wi­drigen Zustand

Nach den Feststellungen der Kammer befand sich die Straße zum Unfallzeitpunkt in einem klar verkehrs­wi­drigen Zustand. Das Schlagloch habe eine Tiefe von mehr als vier Zentimetern aufgewiesen und eine erhebliche Ausdehnung gehabt. Gerade auf einer innerörtlichen Hauptstraße ohne eigenen Radweg stelle ein solcher Straßenzustand eine erhebliche Gefahr für Radfahrer dar.

Besondere Bedeutung maß das Gericht dem Umstand bei, dass die Gefahrenstelle nicht ausreichend beseitigt worden war. Frühere Ausbesserungen seien lediglich provisorisch erfolgt, insbesondere unter Verwendung von Kaltmischgut, das sich als nicht dauerhaft haltbar erwiesen habe. Eine nachhaltige Instandsetzung sei gleichwohl nicht erfolgt; auch eine rechtzeitige Nachkontrolle und erneute Sicherung habe es nicht gegeben.

Gericht: Land ist seiner Verkehrs­si­che­rungs­pflicht nicht nachgekommen

Das Gericht betont, dass das Land seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Zu den Pflichten des Landes gehöre es, Straßen regelmäßig zu kontrollieren und bekannte Gefahrenstellen nicht nur vorübergehend, sondern wirksam zu beseitigen oder zumindest zuverlässig abzusichern.

Auch bei mangelhaften Straßen bleibt die Eigen­ver­ant­wortung der Verkehrs­teil­nehmer von entscheidender Bedeutung

Die Klage blieb dennoch ohne Erfolg. Das Schlagloch sei für einen aufmerksamen Radfahrer erkennbar gewesen und hätte umfahren werden können. Der E-Bike-Fahrer habe selbst angegeben, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Auch die Beleuch­tungs­si­tuation vor Ort habe ein rechtzeitiges Erkennen des Schlaglochs ermöglicht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Landau in der Pfalz, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35970

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI