23.11.2024
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss11.07.2014

RTL ist vorerst nicht zur Ausstrahlung des Fenster­pro­gramms von dctp verpflichtetSofortvollzug der Zulassung von dctp im Programm von RTL aufgehoben

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gericht hat die vom Präsidenten der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt angeordnete sofortige Zulassung von dctp im Fernsehprogramm von RTL aufgehoben und die Versammlung der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt verpflichtet, erneut - selbst - zu entscheiden, ob die Zulassung von dctp umgehend wirksam, d.h. sofort vollziehbar sein soll. Bis dahin ist RTL nicht verpflichtet, das Fensterprogramm von dctp zu senden.

Der Privatsender RTL ist wegen des hohen Zuschau­e­r­anteils ihres Programms verpflichtet, unabhängigen Dritten Sendezeit in Gestalt eines so genannten Fenster­pro­gramms einzuräumen.

Versammlung der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt wählt dctp für ausgeschriebene Sendezeiten aus

Die Nieder­säch­sische Landes­me­di­e­n­anstalt schrieb die Vergabe entsprechender Sendezeiten im Umfang von insgesamt 105 Minuten pro Woche für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab Juli 2013 aus. Auf diese Ausschreibung bewarb sich dctp, die bereits als Fenster­pro­gramm­ver­an­stalter zugelassen war; ihr Fensterprogramm umfasst u.a. SPIEGEL-TV sowie Teile von stern-tv. Um die Zulassung konkurriert u.a. Fokus TV, das eine eigene Sendung und weitere Produktionen ausstrahlen möchte. Die Versammlung der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt wählte im Juni 2013 dctp aus.

Direktor der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt ordnet sofortige Vollziehung der Zulassung von dctp an

Diesen Beschluss setzte der Direktor der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt um und ordnete zugleich die sofortige Vollziehung der Zulassung von dctp an. Gegen den Bescheid der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt hat Fokus TV vor dem Verwal­tungs­gericht Hannover Klage erhoben und ergänzend vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat diesen "Eilantrag" mit Beschluss vom 27. November 2013 abgelehnt.

Versammlung muss erneut über sofortige Vollziehbarkeit der Zulassung entscheiden

Auf die Beschwerde von Fokus TV hat das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben. Denn diese Anordnung hätte die Versammlung, die auch über die Auswahl und Zulassung des Fenster­pro­gramm­ver­an­stalters entscheidet, und nicht der Direktor der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt erlassen müssen. Der im Februar 2014 nachträglich gefasste Beschluss der Versammlung war ebenfalls zu beanstanden, weil daraus nicht hinreichend deutlich wird, dass die Versammlung den Sofortvollzug eigenständig und ergebnisoffen angeordnet hat. Die Versammlung muss daher erneut - selbst - entscheiden, ob die Zulassung von dctp umgehend wirksam, d.h. sofort vollziehbar sein soll. Bis dahin ist RTL nicht verpflichtet, das Fensterprogramm von dctp zu senden.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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