18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Landgericht Magdeburg Urteil18.12.2013

Schadenersatz­pflicht bei Wider­stands­handlung gegenüber einem PolizeibeamtenTätlicher Angriff eines Polizeibeamten bei Verkehr­s­kon­trolle mit Identitäts­feststellung

Ein Mann muss an das Land Sachsen-Anhalt Schadensersatz in Höhe von 6.887,35 Euro wegen Verletzungen eines Polizeibeamten zahlen. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.

In dem vorliegenden Fall ist das Landgericht Magdeburg zu der Überzeugung gelangt, dass der mittlerweile 27-jährige Beklagte einen Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle mit Identi­täts­fest­stellung am 19. November 2010 in Halberstadt tätlich angegriffen hat. Durch den Angriff des Beklagten wurde der Beamte an der Hand verletzt. Verlet­zungs­bedingt konnte der Beamte vom 22. November 2010 bis 14. Januar 2011 seinen Dienst nicht ausüben. Weiterhin musste er ärztlich behandelt werden. Da das Land das Gehalt des Beamten und die Heilbe­hand­lungs­kosten zahlen musste, hat es diese Kosten nun erfolgreich gegenüber dem Beklagten als Schaden­s­er­satz­an­spruch geltend gemacht.

Widerstand des Beklagten stellt fahrlässige Körper­ver­letzung dar

Der Beklagte hat im Prozess eingewandt, er habe sich nur gewehrt, als die Polizisten ihn angegriffen hätten. Aufgrund der Beweisaufnahme und der Vernehmung von drei Zeugen ist das Gericht jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass die Beamten sich rechtlich korrekt verhalten haben. Der Beklagte dagegen hat eine Wider­stands­handlung begangen und den Beamten rechtswidrig verletzt. Rechtlich stellte das Verhalten des Beklagten einen Widerstand gegen Vollstre­ckungs­beamte und eine mindestens fahrlässige Körperverletzung dar. Der Beklagte muss daher den dem Land entstandenen Schaden ersetzen.

Durch Straftat verursachte Schäden rechtfertigen zivil­recht­lichen Schadensersatz

Die zivilrechtliche Haftung des Beklagten ist unabhängig von seiner straf­recht­lichen Verant­wort­lichkeit. Grundsätzlich gilt, dass ein Beschuldigter auch zivilrechtlich Schadensersatz leisten muss, wenn er durch eine Straftat Schäden verursacht.

Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online

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