21.11.2024
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Landgericht Hildesheim Urteil10.02.2017

Kater vom Polizeihund gebissen: Katzen­be­sitzerin erhält vollen Schadensersatz in Höhe von 4.000 EuroLand Niedersachsen muss Schadensersatz nach Angriff durch Polizeihund leisten

Das Landgericht Hildesheim hat der Eigentümerin eines Katers Schadensersatz wegen der Verletzung durch einen Polizeihund zugesprochen.

Die in Gifhorn wohnende Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist Eigentümerin des inzwischen betagten, 14 Jahre alten Familinen-Katers "Tiger". Das beklagte Land Niedersachsen ist Halter des polizeilichen Diensthundes "Chuck". Mit diesem ging die Ehefrau eines bei der Beklagten tätigen Polizeibeamten im Juni 2015 in der Nähe des Grundstücks der Klägerin "Gassi". Dort witterte der Polizeihund den Kater, überwand die Mauer zum Grundstück und ging zum Angriff über. Durch Bisse erlitt der Kater "Tiger" diverse Verletzungen, u.a. eine Rippenfraktur sowie eine Öffnung der Bauchdecke mit Austritt von Darmschlingen. Mehrere Operationen in einer Kleintierklinik in Braunschweig wurden erforderlich. Insgesamt liefen Kosten in Höhe von über 4.000 Euro auf. Das beklagte Land zahlte nur rund die Hälfte des Betrages mit dem Argument, die Kosten seien im Hinblick auf Alter und Wert des Katers zu hoch.

LG spricht Eigentümerin des Katers vollen Schaden­s­er­satz­betrag zu

Das Landgericht Hildesheim sprach der Klägerin - wie bereits das Amtsgericht Gifhorn in erster Instanz - den vollen Schaden­s­er­satz­betrag zu und wies die Berufung des beklagten Landes zurück. Im Fall der Verletzung eines Tieres gelte angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20a des Grundgesetzes), dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unver­hält­nismäßig seien, wenn sie dessen Wert erheblich überstiegen. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrach­tungsweise. Das Risiko, dass die Behandlungskosten vorab nicht genau zu bestimmen seien, trage überdies der Schädiger.

Klägerin musste nicht mit Übergriff durch Hund rechnen

Die Klägerin müsse sich insbesondere auch kein Mitverschulden entgegenhalten lassen: Kater "Tiger" befand sich zum Zeitpunkt des Angriffs nach den Feststellungen des Gerichts friedlich und nichts ahnend auf "seinem" Grundstück und musste mit einen Übergriff durch einen vierbeinigen Bediensteten des Landes Niedersachsen nicht rechnen.

Quelle: Landgericht Hildesheim/ra-online

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