14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 25183

Drucken
Urteil12.01.2017Landgericht Frankfurt am Main2-13 S 48/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2017, 547Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 547
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Wiesbaden, Urteil11.12.2015, 92 C 4965/14 (81)
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil12.01.2017

Wohnungs­ei­gentümer hat vor Eigentümer­versammlung Anspruch auf Einsicht in Unterlagen der VerwaltungAusschluss des Einsichtsrechts bei Rechts­miss­brauch oder Schikane

Steht eine Eigentümer­versammlung bevor, steht den Wohnungs­ei­gen­tümern ein Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Verwaltung zu. Dieses Einsichtsrecht ist nur bei einem Rechts­miss­brauch oder bei Schikane ausgeschlossen. Ist das Einsichtsrecht nicht gewährt worden, ist der spätere Wohnungs­eigentümer­beschluss angreifbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Vorbereitung einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung im Oktober 2014, in der es unter anderem um die Jahresabrechnung für 2013 gehen sollte, wollten die Eigentümer einer Wohnung Einsicht in die Abrech­nungs­un­terlagen nehmen. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt. Nachdem auf der Versammlung ein Beschluss über die Jahres­a­b­rechnung 2013 getroffen wurde, erhoben die Wohnungseigentümer Klage. Sie hielten den Beschluss für unzulässig. Die übrigen Wohnungs­ei­gentümer hielten den Beschluss dagegen für wirksam und verwiesen darauf, dass den beiden Wohnungs­ei­gen­tümern bereits anlässlich einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung im Mai 2014 ein Einsichtsrecht in die Unterlagen gewährt wurde. Eine erneute Einsicht sei daher überflüssig. Die beiden Wohnungs­ei­gentümer folgten dem nicht. Sie führten an, dass im Mai 2014 kein Beschluss über die Jahres­a­b­rechnung getroffen worden sei. Das Amtsgericht Wiesbaden wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der klägerischen Wohnungs­ei­gentümer.

Beschluss zur Jahres­a­b­rechnung aufgrund verweigerten Einsichtsrechts ungültig

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Beschluss der Eigen­tü­mer­ver­sammlung über die Jahres­a­b­rechnung 2013 sei ungültig. Er verstoße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er auf eine Verletzung des Einsichtsrechts der Kläger beruhe. Wohnungs­ei­gentümer haben grundsätzlich einen Anspruch gegen den Verwalter auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwal­tungs­un­terlagen. Die Einsicht könne grundsätzlich auch wiederholt vorgenommen werden. Nur aus Gründen des Rechts­miss­brauchs oder bei Schikane könne das Einsichtsrecht ausgeschlossen sein.

Kein Ausschluss des Einsichtsrechts aufgrund Rechts­miss­brauchs oder Schikane

Nach Auffassung des Landgerichts sei die erneute Einsicht der Kläger nicht rechts­miss­bräuchlich oder schikanös. Denn zum einen seien mehrere Monate vergangen, zum anderen sei eine erneute Eigen­tü­mer­ver­sammlung anberaumt worden.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2017, 547/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25183

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI