Dokument-Nr. 26628
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- Keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für Anwohner durch Lärm aus KindertagesstätteThüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss13.04.2011, 1 EO 560/10 und 1 EO 691/10
- Anwohner hat kein Anspruch auf Durchsetzung eines Nachtparkverbots von Schulbussen an nahegelegener SchuleVerwaltungsgericht Neustadt, Urteil08.12.2016, 3 K 778/16.NW
Verwaltungsgericht Aachen Beschluss30.10.2018
Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme: Gesamtschule in Würselen darf vorerst nicht gebaut werdenSchallschutznachweis lässt Schüler bis 14 Jahre als Lärmquelle außer Betracht
Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf einen Nachbareilantrag hin entschieden, dass eine von der Stadt Würselen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule vorerst nicht vollziehbar ist.
Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfte die Baugenehmigung mit ihrem derzeitigen Genehmigungsinhalt zu Lasten der Nachbarn gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Der im Genehmigungsverfahren vorgelegte Schallschutznachweis sei lückenhaft. Dieser berücksichtige lediglich den von den Oberstufen-Schülern sowie den Schülern ab 14 Jahren ausgehenden Lärm. Damit blieben aber die Schüler bis 14 Jahre (330 von 860 Schülern) als Lärmquelle außer Betracht, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gebe.
Auch von Kindern ausgehender Lärm muss erfasst und berechnet werden
Zwar privilegiere das auch in diesem Rahmen zu beachtende Immissionsschutzrecht Kinderlärm. Allerdings bedeute dies nicht, dass die Kinder als Lärmquelle von vorneherein außer Acht zu bleiben hätten. Vielmehr müsse auch der von Kindern ausgehende Lärm erfasst und berechnet werden. Erst in einem zweiten Schritt stelle sich dann die Frage, ob der Lärm - auch bei einer etwaigen Überschreitung der eigentlich zulässigen Grenzwerte - als sozialadäquat hingenommen werden müsse. Vor diesem Hintergrund bedürfe es vorliegend einer schallschutztechnischen Nachberechnung, die auch diese Lärmquelle einbeziehe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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