21.11.2024
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Landgericht Berlin Urteil03.03.2009

Mieter darf so viel rauchen und lüften wie er will - Keine Mietminderung für rauchgeplagten NachbarnRauch vom Erdge­schoss­mieter stört den Nachbarn

In der Wohnung ist grundsätzlich das Rauchen erlaubt. Ebenso das Lüften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte ein Mieter die monatliche Miete um 50,- EUR. Er meinte, es läge ein Mietmangel vor, weil der unter ihm wohnende Erdge­schoss­mieter in seiner Wohnung rauche und ihn dieser Rauch störe. Insbesondere wenn der Erdge­schoss­mieter lüfte, liege eine erhebliche Geruchs­be­läs­tigung vor. Der Mieter verlangte vom Vermieter, dass dieser dem Erdge­schoss­mieter das Rauchen teils untersage. Er solle nicht mehr im Balkonzimmer rauchen und nur noch zu festgelegten Zeiten lüften.

Rauchen gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung

Das Landgericht Berlin urteilte, dass der Vermieter dem Erdge­schoss­mieter keine Vorschriften über das Rauchen machen könne. Das Rauchen gehöre zur vertragsgemäßen Nutzung und müsse auch von den Nachbarn akzeptiert werden. Es sei minderungslos hinzunehmen.

Quelle: ra-online (pt)

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