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- Haftstrafen für zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf Mitglied einer konkurrierenden Rockergruppe rechtskräftigBundesgerichtshof, Urteil27.01.2011, 4 StR 502/10
- Psychotherapie mit Todesfolge – BGH hebt Urteil gegen Berliner "Drogenarzt" aufBundesgerichtshof, Beschluss11.01.2011, 5 StR 491/10
Landgericht Berlin Urteil15.08.2013
Fall Jonny K.: LG Berlin verurteilt Angeklagte zu HaftstrafenLediglich der Angeklagte Onur U. wurde zusätzlich der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden
Das Landgericht Berlin hat sechs Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren wegen des Angriffs auf Jonny K. zu Haftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts sind die Angeklagten am 14. Oktober 2012 gegen 4.00 Uhr im Bereich des Alexanderplatzes in Berlin-Mitte auf eine vierköpfige Personengruppe getroffen. Der Angeklagte Onur U. habe völlig grundlos an einem Stuhl gerüttelt, auf dem ein Betrunkener aus der vierköpfigen Gruppe habe abgesetzt werden sollen. In dieser Situation habe der ebenfalls in dieser Gruppe befindliche Jonny K. schlichtend eingegriffen, ohne jedoch tätlich zu werden. Darauf sei er von dem Angeklagten Onur U. mit der Faust geschlagen und in der Folge auch von anderen Angeklagten angegriffen worden. Er sei zu Boden gegangen und dort weiter misshandelt worden. Ein Begleiter des Jonny K. sei diesem zu Hilfe gekommen, von dem Angeklagten Onur U. aber ebenfalls zu Boden geschlagen und dort mit weiteren Faustschlägen traktiert worden. Auch an diesen Misshandlungen hätten sich noch andere Angeklagte beteiligt. Während der Begleiter des Jonny K. Verletzungen am Kopf und an der Hand erlitten habe, sei es bei Jonny K. durch die Misshandlungen zu einer Hirnblutung gekommen, die zu dessen Tod geführt habe.
Angeklagter Onur U. muss für gesamte Tatfolgen einstehen
Das Gericht vermochte aufgrund der insoweit unsicheren Beweislage nicht festzustellen, durch welche konkreten Handlungen die tödliche Verletzung des Jonny K. verursacht worden ist, weshalb es bei fünf der Angeklagten nur zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei gekommen ist. Lediglich der Angeklagte Onur U. wurde zusätzlich der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden, weil er derjenige gewesen sei, der die Auseinandersetzung ohne Zutun der anderen Angeklagten begonnen habe. Er müsse daher für die gesamten Tatfolgen einstehen, auch wenn die Einzelheiten sich nicht hätten klären lassen.
Gericht ordnet Haftstrafen für die Angeklagten an
Das Gericht verurteilte den Angeklagten Onur U. (20 J.) zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, die Angeklagten Bilal K. (25 J.), Melih Y. (21 J.) und Hüseyin I. (21 J.) jeweils zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie die Angeklagten Osman A. (20 J.) und Mehmet E. (20 J.) jeweils zu Jugendstrafen von zwei Jahren und drei Monaten. Bei der Strafzumessung wurde strafschärfend insbesondere berücksichtigt, dass der Angriff der zudem zahlenmäßig überlegenen Angeklagten ohne jeden Anlass und mit großer Brutalität erfolgt sei und gravierende Folgen gehabt habe. Mit seinem Urteil blieb das Gericht etwas unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünfeinhalb Jahren gefordert hatte, wohingegen sämtliche Verteidiger die Verhängung von Bewährungsstrafen beantragt hatten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2013
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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