15.11.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss27.03.2014

Verurteilungen im Fall Jonny K. rechtskräftigBGH verwirft Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin als offensichtlich unbegründet

Der Bundes­ge­richtshof hat die gegen das Urteil des Landgerichts Berlin gerichteten Revisionen im Fall des tödlichen Angriffs auf Jonny K. als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten Onur U. und den fünf Mitangeklagten ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht Berlin hat im Fall des tödlichen Angriffs auf den damals 20 Jahre alten Jonny K. im Oktober 2012 den Angeklagten Onur U. wegen Körper­ver­letzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und die übrigen fünf Mitangeklagten wegen gefährlicher Körper­ver­letzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts provozierte der ausgebildete Boxer Onur U. in den frühen Morgenstunden des 14. Oktober 2012 am Alexanderplatz zunächst Jonny K. und dessen Begleiter und versetzte Jonny K. dann unerwartet einen wuchtigen Faustschlag in das Gesicht, der bereits für sich genommen nicht ausschließbar todesursächlich gewesen ist. Unmittelbar anschließend griffen alle sechs Angeklagten massiv die beiden provozierten Personen an. Im Verlauf der Ausein­an­der­setzung stürzte Jonny K. zu Boden und schlug mit dem Kopf auf das Straßenpflaster. Mehr als zwei Personen aus der Gruppe der Angeklagten traten dem regungslos auf dem Boden liegenden Jonny K. mehrfach gegen den Körper und mindestens zweimal gegen den Kopf. Entweder durch die Gewalt­ein­wir­kungen gegen den Kopf oder durch den Sturz auf das Straßenpflaster erlitt Jonny K. massive Hirnblutungen, die zu seinem Tod führten. Der Begleiter erlitt durch den Angriff der Angeklagten Knochenbrüche und Prellungen.

Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten entsprechend den Anträgen des General­bun­des­anwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 01.04.2014/ra-online

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