15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil27.12.2018

Daten­schutz­richt­linie von Apple teilweise rechtswidrigSieben Klauseln verstoßen gegen DSGVO

Die von Apple im Jahr 2011 verwendete "Daten­schutz­richt­linie" ist teilweise rechtswidrig. Dies entschied das Kammergericht in Berlin nach einer Klage gegen die Apple Sales International, die in Deutschland den Apple Store bis 2012 im Internet betrieb. Das Gericht begründete seine Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit mit der neuen Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO).

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Daten­schutz­richtlinie von 2011 hatte sich Apple weitgehende Rechte zur Nutzung der Kundendaten eingeräumt. Danach sollten perso­nen­be­zogene Daten auch zur Werbung, zur Verbesserung von Produkten und Dienst­leis­tungen und für "interne Zwecke" verwendet werden. Das Unternehmen nahm sich unter anderem das Recht heraus, persönliche Daten an "strategische Partner" weiterzugeben und sogar präzise Standortdaten der Kunden für Werbezwecke auszuwerten und anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob sie damit einverstanden sind, wurden die Verbraucher nicht gefragt.

Verstoß gegen Daten­schutzrecht

Das Kammergericht Berlin erklärte insgesamt sieben von acht Klauseln, die der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen beanstandet hatte, für unzulässig. Diese seien mit wesentlichen Grundgedanken der neuen DSGVO nicht zu vereinbaren. Danach ist die Verarbeitung perso­nen­be­zogener Daten nur erlaubt, wenn es zur Vertrags­er­füllung erforderlich ist, die Betroffenen eindeutig eingewilligt haben oder eine andere Rechtsgrundlage einschlägig ist. Die strittige Daten­schutz­richtlinie vermittle dagegen den Eindruck, Apple sei zur Verarbeitung perso­nen­be­zogener Daten berechtigt, ohne dass es auf die in diesen Fällen notwendige Einwilligung der Kunden ankomme. Diese werde nicht dadurch ersetzt, dass ein Unternehmen lediglich über seine Daten­ver­a­r­bei­tung­s­praktiken unterrichte, die seine Kunden ungefragt hinzunehmen hätten.

Kontaktdaten Dritter dürfen erhoben

Lediglich eine Klausel wurde als zulässig erachtet, wonach Kontaktdaten Dritter erhoben werden können. Das ist möglich, wenn Kunden Leistungen von Apple in Anspruch nehmen, um mit Dritten in Kontakt zu treten oder diese zu beschenken. In diesen Fällen sei die Verarbeitung der Kontaktdaten zur Vertrags­er­füllung erforderlich, so das Gericht.

DSGVO auch in Altfällen maßgeblich

Das Kammergericht betonte, dass die seit dem 25. Mai 2018 geltende DSGVO auch für früher verwendete Klauseln maßgeblich sei, da diese für die Verarbeitung perso­nen­be­zogener Daten uneingeschränkt gültig sei und die Unter­las­sungsklage des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen auf das künftige Verhalten des Unternehmens gerichtet war. In erster Instanz hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass die umstrittene Richtlinie zum großen Teil bereits nach altem Recht unzulässig war.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27098

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI