21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Beschluss15.03.2012

Verdachts­diagnose "Transsexualität": Keine Rückübertragung der Gesund­heitssorge für 11jähriges Kind vom Jugendamt auf die KindesmutterRückübertragung wegen fortdauernder Gefahr für das Kindeswohl gegenwärtig ausgeschlossen

Das Berliner Kammergericht hat die Beschwerde einer Mutter zurückgewiesen, die vor dem Hintergrund der Verdachts­diagnose der Transsexualität ihres 11jährigen Kindes die Rückübertragung der Gesund­heitssorge vom Jugendamt auf sich verlangt hatte. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht die erstin­sta­nzliche Entscheidung des Amtsgerichts, das eine Rückübertragung der Gesund­heitssorge auf die Eltern ebenso abgelehnt hatte wie eine Rückübertragung auf die Kindesmutter allein.

Das Gericht führte in seiner Entschei­dungs­be­gründung aus, dass eine Rückübertragung wegen einer fortdauernden Gefahr für das Kindeswohl gegenwärtig nicht in Betracht komme. Die Kindeseltern seien uneins über die Art einer notwendigen medizinischen Begleitung wegen einer möglichen Transsexualität. Deswegen bestehe die Gefahr, dass eine Blockade weiterer Diagnostik zu einer massiven Schädigung des Kindes führe. Das Gericht hielt es für dringend geboten, die Frage der Transsexualität zu klären und in der gebotenen Form zu behandeln, was auch eine Unterstützung dieser Entwicklung unter Einschluss von Maßnahmen vor Eintritt der Volljährigkeit beinhalten kann. Dabei ginge es nicht darum, bereits über einen bestimmten Behandlungsweg zu befinden, sondern dem Kind den Zugang zu einer medizinischen Behandlung überhaupt offen zu halten.

Feststellung der Gefahr einer Blockade weiterer Diagnostik bedarf keines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens

Um diese Gefahr - und daran anschließend die Verhält­nis­mä­ßigkeit des Entzuges der Gesund­heits­fürsorge sowie deren Übertragung auf einen Ergän­zungs­pfleger - festzustellen, bedürfe es entgegen der Ansicht der Kindesmutter keines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens. Die Gefahr sei unstreitig und werde von der Mutter selbst angeführt, um die von ihr befürwortete Übertragung der Gesund­heits­fürsorge auf sie allein zu rechtfertigen. Auch sie mache geltend, dass X. ‚dringend fachliche Hilfe und Unterstützung benötige' (…) Die Frage der Verhält­nis­mä­ßigkeit sei eine juristische, die nicht durch ein Gutachten geklärt, sondern vom Gericht beantwortet werden müsse.

Ausübung der Gesund­heits­fürsorge durch Kindesmutter allein zum Wohle des Kindes zweifelhaft

Eine Übertragung der Gesund­heits­fürsorge auf die Kindesmutter allein scheide schon deshalb aus, weil derzeit nicht gesichert erscheine, dass sie diese allein zum Wohle des Kindes ausüben würde, so die Richter.

Erläuterungen

Entgegen anderslautender Presseberichte hat das Kammergericht in diesem Verfahren nicht entschieden, dass das Kind "in die Psychiatrie eingewiesen werden darf". Ebensowenig hat der Familiensenat inhaltliche Festlegungen zur Eignung oder Erfor­der­lichkeit bestimmter medizinischer Begleit­maß­nahmen für das Kind getroffen.

Quelle: Kammergericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13269

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI