29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 29078

Drucken
Urteil30.06.2020Hessisches LandessozialgerichtL 3 U 105/16 ZVW
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil30.06.2020

Unfall eines Tierpflegers im vietnamesischen Nationalpark ist als Arbeitsunfall anzuerkennenBeinamputierter Tierpfleger obsiegt gegen Unfallkasse

Eine Freistellungs­vereinbarung zwischen inländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließt eine Entsendung nicht von vornherein aus. Ein beim Zoo Leipzig beschäftigter Tierpfleger, der in Vietnam westliche Standards in der Tierpflege habe einführen und die vietnamesischen Tierpfleger entsprechend habe ausbilden sollen, sei entsendet worden, so dass sein dort erlittener Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen sei. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Das deutsche Sozia­l­ver­si­che­rungsrecht - und damit auch der gesetzliche Unfall­ver­si­che­rungs­schutz - gilt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird oder eine Entsendung ins Ausland vorliegt. Voraussetzung für den Versi­che­rungs­schutz bei einer Entsendung ist, dass diese zuvor zeitlich begrenzt wurde. Ferner muss ein Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis zu dem entsendenden Arbeitgeber vor und nach der Entsendung bestehen sowie während des Ausland­s­ein­satzes hinreichend intensiv sein.

Tierpfleger klagt gegen Unfallkasse auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

Ein beim Zoo Leipzig beschäftigter Tierpfleger wurde für das Jahr 2009 für eine Tätigkeit in einem Projekt eines vietnamesischen Nationalparks freigestellt. Das Projekt wurde vom Zoo Leipzig durch Personaleinsatz gefördert. Während einer Exkursion erlitt der 1982 geborene Mann einen Unfall, in dessen Folge sein linkes Bein teilamputiert wurde.

Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Tierpfleger sei bei dem vietnamesischen Nationalpark beschäftigt gewesen und gehöre daher nicht zum gesetzlich unfall­ver­si­cherten Personenkreis. Der verunglückte Mann klagte und verwies darauf, dass der Zoo Leipzig, der seit 2007 Personal an den vietnamesischen Nationalpark entsende, seine Tätigkeit in Vietnam bezahlt habe.

Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis bestand während der Tätigkeit in Vietnam fort

Bereits im Jahre 2013 entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht, dass ein Arbeitsunfall vorliege. Trotz der Freistel­lungs­ver­ein­barung zwischen dem verunglückten Tierpfleger und dem Zoo Leipzig habe das Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis auch während der Tätigkeit in Vietnam fortbestanden. Das Bundes­so­zi­al­gericht hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Hessische Landes­so­zi­al­gericht zurück. Auf der Grundlage der erfolgten Feststellungen könne nicht beurteilt werden, ob und ggf. zu wem der Tierpfleger zum Unfallzeitpunkt in einem Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis gestanden habe.

Landes­so­zi­al­gericht bejaht erneut Arbeitsunfall

Nach weiteren Ermittlungen stellte das Landes­so­zi­al­gericht erneut einen Arbeitsunfall fest. Der Tierpfleger sei auch während seines Aufenthalts in Vietnam bei dem Zoo Leipzig beschäftigt gewesen. Nach den das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnissen lasse sich ein hinreichend intensives Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis des Tierpflegers zum Zoo Leipzig während des Ausland­s­ein­satzes ableiten. Der Zoo Leipzig habe ein eigenes Interesse bezüglich der Arbeit des Tierpflegers in Vietnam gehabt, welcher westliche Standards in der Tierpflege habe einführen und vietnamesische Tierpfleger entsprechend habe ausbilden sollen. Deshalb habe der Zoo Leipzig einen Kontakt zu dem Tierpfleger gehalten. Aufgrund der eigen­ver­ant­wort­lichen Arbeit des verunglückten Tierpflegers sei es unbeachtlich, dass der Zoo Leipzig diesem keine konkreten Weisungen für die tägliche Arbeit gemacht habe. Im Vergleich zu seiner Arbeit als Tierpfleger in Leipzig sei dessen Tätigkeit in Vietnam viel anspruchsvoller gewesen, da er vor Ort allein die tierpfle­ge­rische Fachkompetenz gehabt habe und zudem für 25 lokale Tierpfleger verantwortlich gewesen sei.

Ferner habe der Entgeltanspruch des Tierpflegers auch während seines Ausland­ein­satzes gegenüber dem Zoo Leipzig bestanden. Diese faktischen Verhältnisse und Abreden gingen der schriftlichen Freistel­lungs­ver­ein­barung vor, nach welcher Arbeits­ver­hältnis und Entgeltanspruch ruhen sollte. Der Zoo Leipzig habe den Tierpfleger letztlich auch jederzeitig nach Deutschland zurückrufen können.

Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29078

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI