21.11.2024
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Dokument-Nr. 26699

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Gerichtshof der Europäischen Union Urteil15.11.2018

EuGH: Flugtarife dürfen nicht in beliebiger Währung ausgewiesen werden"Wahlfreiheit" mit Grenzen bei Flugpreisen für inner­ge­mein­schaftliche Flugdienste

Werden Flugtarife für inner­ge­mein­schaftliche Flüge nicht in Euro ausgewiesen, dann sind Luftfahrt­un­ter­nehmen verpflichtet sie in einer Währung anzugeben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist. Dies hat der Gerichtshof der europäischen Union entschieden.

Im vorliegenden Fall buchte ein Kunde von Deutschland aus auf der von der deutschen Flugge­sell­schaft Germanwings betriebenen Internetseite www.germanwings.de einen Flug von London (Vereinigtes Königreich) nach Stuttgart (Deutschland). Der betreffende Flugpreis war nur in Pfund Sterling (GBP) ausgewiesen. Die Verbrau­cher­zentrale Baden-Württemberg (Deutschland) war der Ansicht, dass diese Praktik ein unlauteres Verhalten darstelle und die Preise in Euro hätten ausgewiesen werden müssen. Sie erhob daher vor einem deutschen Gericht gegen Germanwings Klage auf Unterlassung dieser Praktik.

Frage an EuGH, ob Flugpreis in beliebiger Währung angegeben werden darf

In diesem Kontext hat der Bundes­ge­richtshof entschieden, den Gerichtshof zu befragen. Der Bundes­ge­richtshof möchte wissen, wie eine Verordnung der Union* auszulegen ist, wonach Luftfahrtunternehmen beim Angebot von Flugdiensten von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verpflichtet sind, jederzeit den zahlbaren Endpreis auszuweisen, der insbesondere den Flugpreis einschließt. Insbesondere möchte er wissen, ob Luftfahrt­un­ter­nehmen, wenn sie den Flugpreis nicht in Euro angeben, ihn in einer Landeswährung ihrer Wahl ausweisen können; der Flugpreis ist als der Preis definiert, der für die Beförderung von Fluggästen an Luftfahrt­un­ter­nehmen (oder deren Bevollmächtigte oder an andere Flugschein­ver­käufer) zu zahlen ist, sowie etwaige Bedingungen, unter denen dieser Preis gilt (einschließlich des Entgelts und der Bedingungen, die Agenturen und anderen Hilfsdiensten geboten werden).

EuGH: Preise in Landeswährung erleichtern Vergleich­barkeit

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Verordnung Luftfahrt­un­ter­nehmen die Wahl lässt, die Flugpreise für inner­ge­mein­schaftliche Flugdienste "in Euro oder in Landeswährung" auszuweisen. Die Verordnung enthält keine Angabe zur Landeswährung, in der Flugpreise ausgewiesen werden müssen, wenn sie sie nicht in Euro angeben werden. Jedoch wäre nach den Feststellungen des Gerichtshofs das von der Verordnung verfolgte Ziel der effektiven Vergleichbarkeit der Preise gefährdet, wenn der Wahlfreiheit, über die Luftfahrt­un­ter­nehmen bei der Bestimmung der Währung, in der sie die Flugpreise für inner­ge­mein­schaftliche Flugdienste ausweisen, keine Grenzen gesetzt wären. Es würde hingegen die effektive Vergleich­barkeit der Preise erleichtern, wenn die Luftfahrt­un­ter­nehmen die Flugpreise in einer Landeswährung angäben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist.

Ergebnis im vorliegenden Fall: Germanwings darf Flugpreis in britischen Pfund angeben

Daher entscheidet der Gerichtshof, dass Luftfahrt­un­ter­nehmen, die die Flugpreise für inner­ge­mein­schaftliche Flugdienste nicht in Euro ausdrücken, verpflichtet sind, für deren Angabe eine mit dem angebotenen Dienst objektiv in Verbindung stehende Landeswährung zu wählen; dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Somit können in einer Situation wie der in Rede stehenden, in der ein Luftfahrt­un­ter­nehmen (Germanwings), das in einem Mitgliedstaat (Deutschland) niedergelassen ist, in dem der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, im Internet einen Flugdienst mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat (Vereinigtes Königreich) anbietet, in dem eine andere Währung als der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist (Pfund Sterling), die nicht in Euro ausgedrückten Flugpreise in der Währung dieses anderen Mitgliedstaats (Pfund Sterling) ausgewiesen werden.

Erläuterungen

*Verordnung (EG) Nr.1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftver­kehrs­diensten in der Gemeinschaft (ABl.2008, L293, S.3).

Quelle: Gerichtshof der europäischen Union/ra-online

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