23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil28.04.2016

Kein Anspruch auf Änderung bereits gerichtlich gebilligter Nacht­flu­g­re­ge­lungen für den Flughafen Leipzig/HalleAnwohner kann sich nicht auf veränderte neue wissen­schaftliche Erkenntnisse zu Gesundheits­beein­träch­ti­gungen durch nächtlichen Fluglärm berufen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass er Freistaat Sachsen nicht verpflichtet ist, die Nacht­flu­g­re­ge­lungen am Flughafen Leipzig/ Halle zu ändern.

Der Flughafen Leipzig/Halle wurde auf der Grundlage eines Planfest­stel­lungs­be­schlusses aus dem Jahr 2004 mit dem Ziel ausgebaut, ein Drehkreuz für den Frachtverkehr zu entwickeln. Auf Klagen von Anwohnern beanstandete das Bundes­ver­wal­tungs­gericht einige der Regelungen über den Nacht­flug­betrieb (vgl. Bundes­ver­wal­tungs­gericht, Urteil v. 09.11.2006 - BVerwG 4 A 2001.06 -). Im Jahr 2007 regelte der Freistaat Sachsen den nächtlichen Flugbetrieb erneut in einem Ergän­zungs­plan­fest­stel­lungs­be­schluss. Klagen dagegen wies das Bundes­ver­wal­tungs­gericht rechtskräftig ab (Bundes­ver­wal­tungs­gericht, Urteil v. 24.07.2008 - BVerwG 4 A 3001.07 -). Eine Verfas­sungs­be­schwerde gegen dieses Urteil blieb ebenso erfolglos wie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Bundes­ver­fas­sungs­gericht, Beschluss v. 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08, 1 BvR 3522/08 -; EGMR, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 25330/10).

Kläger beantragt Aufhebung der Regelungen über Zulässigkeit des Nacht­flug­be­triebs

Zu den seinerzeit klagenden Anwohnern gehörte auch der Kläger des nun entschiedenen Verfahrens. Sein Wohngrundstück liegt etwa 11,5 km vom Flughafen entfernt im Nacht­schutz­gebiet; sein Haus verfügt in den Schlafräumen über Schall­schutz­fenster sowie Lüftungs­ein­rich­tungen. Im September 2014 beantragte der Kläger die Aufhebung der Regelungen über die Zulässigkeit des Nacht­flug­be­triebs und berief sich auf aus seiner Sicht veränderte wissen­schaftliche Erkenntnisse zu Gesund­heits­be­ein­träch­ti­gungen durch nächtlichen Fluglärm.

Nächtlicher Fluglärm könnte durch besseren baulichen Schallschutz beseitigt werden

Die gegen die ablehnenden Verwal­tungs­ent­schei­dungen erhobene Klage blieb erfolglos. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschied, dass der Kläger insbesondere keinen Widerruf der Betrie­bs­re­ge­lungen nach § 49 Abs. 2 des Verwal­tungs­ver­fah­rens­ge­setzes (VwVfG) verlangen könne. Denn ein solcher Widerruf setze voraus, dass auch nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG - etwa zum baulichen Schallschutz - die nachteiligen Wirkungen eines Vorhabens nicht beseitigen. An dieser Voraussetzung fehle es nach Auffassung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts. Den vom Kläger behaupteten veränderten Erkenntnissen zum nächtlichen Fluglärm könnte durch besseren baulichen Schallschutz Rechnung getragen werden. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hatte daher nicht zu entscheiden, ob sich die wissen­schaft­lichen Erkenntnisse tatsächlich seit dem Jahr 2007 in entschei­dungs­er­heb­licher Weise verändert haben. Nicht Verfah­rens­ge­genstand war ferner die Frage, ob der Schallschutz im Haus des Klägers ausreichend ist.

Wieder­auf­greifen des Planfest­stel­lungs­ver­fahrens ausgeschlossen

Der Kläger konnte sein Begehren auch nicht auf andere Vorschriften stützen. Eine Rücknahme nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG schied aus, weil nach dem Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts aus dem Jahr 2008 rechtskräftig feststeht, dass die Regelungen über den Nacht­flug­betrieb rechtmäßig sind. Ein Wieder­auf­greifen des Planfest­stel­lungs­ver­fahrens nach § 51 VwVfG schließt § 72 Abs. 1 VwVfG aus.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22541

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI