15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil24.07.2008

Anwohnerklagen gegen Nacht­flu­g­re­ge­lungen für Flughafen Leipzig/Halle erfolglosMilitär­transporte und Frachtflüge dürfen auch nachts durchgeführt werden

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Klagen von drei Flugha­fen­nachbarn gegen die Nacht­flu­g­re­ge­lungen für den Flughafen Leipzig/Halle abgewiesen, die das Regie­rungs­prä­sidium Leipzig im Bescheid vom 27. Juni 2007 getroffen hat. Damit steht fest, dass Passa­gier­ma­schinen den Flughafen auch zwischen 22.00 und 23.30 Uhr sowie zwischen 5.30 und 6.00 Uhr nutzen dürfen; Frachtflüge und Flüge aufgrund militärischer Anforderung sind während der gesamten Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) zulässig.

Die Zulassung des Passa­gier­verkehrs während der Nachtrandzeiten ist nach Auffassung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts durch die Bedürfnisse sowohl des Liniendienstes als auch der Charterverkehre gerechtfertigt. Der Flughafen erfüllt im Linienverkehr eine Zu- und Abbrin­ger­funktion zu in- und ausländischen Passa­gier­dreh­kreuzen. Sollen dort frühe Anschluss­ver­bin­dungen zu entfernteren Flughäfen erreicht werden, müssen Starts in Leipzig zwischen 5.30 und 6.00 Uhr erfolgen. Umgekehrt müssen Landungen zwischen 22.00 und 23.30 Uhr möglich sein, damit Drehkreuz­pas­sagiere noch am Abend nach Leipzig zurückkehren können. Der Charterverkehr ist auf die Nutzung der Nachtrandzeiten aus Gründen effektiver Flugzeu­g­um­lauf­pla­nungen angewiesen.

BVerwG: Entscheidend ist die Bilanz aller nächtlichen Flugbewegungen

Eine Trennung von Expressfracht und allgemeiner Fracht brauchte das Regie­rungs­prä­sidium nicht zu verlangen. Frachtmaschinen von Flugge­sell­schaften, die logistisch in das Frachtzentrum am Flughafen Leipzig/Halle eingebunden sind, dürfen während der gesamten Nacht starten und landen. Die Behörde durfte dem Bemühen der Luftfracht- Carrier Rechnung tragen, zur Auslastung ihrer Frachtflugzeuge Expressfracht und konventionelle Fracht zu mischen. Zwar ist nur die Expressfracht auf den sog. Nachtsprung angewiesen, der die Nutzung der Nachtkernzeit (.00 bis 5.00 Uhr) rechtfertigt. Die allgemeine Luftfracht wird vom Nacht­sprung­privileg aber mit erfasst, wenn und solange der auf den Nachtsprung angewiesene Frachtverkehr den Kern des Luftfracht­zentrums bildet. Entscheidend ist nicht, wieviel Expressfracht im jeweiligen Flugzeug transportiert wird, sondern die Bilanz aller nächtlichen Flugbewegungen.

Kein Verbot für Irak-Flüge des US-Militärs

Flüge auf militärische Anforderung hatte das Regie­rungs­prä­sidium während der gesamten Nacht zugelassen, u.a. um den Transport von US-Militärpersonal nach Kuwait für den Einsatz im Irak zu ermöglichen. Der Forderung der Kläger, diese Flüge von der Zulassung zum Nacht­flug­betrieb auszunehmen, weil der Irak-Einsatz völker­rechts­widrig sei, ist das Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht gefolgt. Das Regie­rungs­prä­sidium sei nicht zuständig, zu prüfen, ob diese Flüge mit dem Völkerrecht vereinbar seien. Hierüber sei bei der Erteilung der Einflu­ger­laubnis durch die hierfür zuständigen Bundesbehörden zu entscheiden. Die von den Klägern beantragte Anrufung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nach Art. 100 Abs. 2 GG war nicht geboten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 47/08 des BVerwG vom 24.07.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6416

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI