18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen mehrere Weintrauben, die noch am Weinstock hängen.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss23.09.2010

BVerwG: Begriff der gesund­heits­be­zogenen Angabe bei Lebensmitteln soll durch EuGH geklärt werdenBehörde untersagt Angabe "bekömmlich" auf Weinfla­sche­n­e­ti­ketten

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage vorzulegen, wie der Begriff der gesund­heits­be­zogenen Angabe bei Lebensmitteln zu verstehen ist.

Das Gemeinschaftsrecht regelt in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 die Verwendung gesund­heits­be­zogener Angaben bei der Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln. Darunter fallen nach der Verordnung alle Angaben, mit denen ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit behauptet wird. Solche Angaben sind - neben weiteren Voraussetzungen - nur zulässig, wenn eine positive ernäh­rungs­be­zogene oder physiologische Wirkung durch das Vorhandensein oder Fehlen bzw. den verringerten Gehalt einer Substanz wissen­schaftlich nachgewiesen ist. Bei alkoholischen Getränken sind solche Angaben, selbst wenn sie zutreffen sollten, generell verboten.

Durch Winzer­ge­nos­sen­schaft vorgenommene Bezeichnung des Weins als "bekömmlich" nach Auffassung der Gerichte unzulässig

In dem zugrunde liegenden Verfahren streitet eine Winzer­ge­nos­sen­schaft aus Rheinland-Pfalz mit der zuständigen Behörde darüber, ob sie auf dem Etikett der von ihr vertriebenen Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/ Weißer Burgunder angeben darf, dass die Weine wegen eines besonderen Verfahrens der Säure­re­du­zierung eine milde Säure haben und deshalb "bekömmlich" sind. Der Beklagte hat darin eine gesund­heits­be­zogene Angabe gesehen, die bei Wein generell unzulässig sei. Das haben die Vorinstanzen bestätigt. Sie haben angenommen, dass der durch­schnittliche Verbraucher die Angabe als Hinweis auf eine besondere Magen­ver­träg­lichkeit der Weine versteht.

Vereinbarkeit der EU-Verordnung mit Berufsfreiheit und Unter­neh­mer­freiheit muss geprüft werden

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht ist als Revisi­ons­gericht an diese tatsächliche Feststellung der Vorinstanzen gebunden. Es hat aber Zweifel, ob der Angabe auf den Weinflaschen allein deshalb ein Gesund­heitsbezug im Sinne des Gemein­schafts­rechts zukommt. Zum einen müsse geklärt werden, ob eine positive Wirkung auf die Gesundheit auch bei bloß vorübergehenden körperlichen Auswirkungen in dem Moment des Konsums des Lebensmittels anzunehmen ist oder ob damit nur solche Wirkungen gemeint sind, die zu einer gewissen nachhaltigen Verbesserung des körperlichen Zustands führen. Zum anderen müsse geklärt werden, ob schon das behauptete Ausbleiben möglicher nachteiliger Folgen des Konsums eines Lebensmittels als gesund­heits­för­dernde Wirkung zu verstehen ist. Für den Fall eines so weiten Verständnisses der gesund­heits­be­zogenen Angaben stelle sich die Frage der Vereinbarkeit der Verordnung mit der Berufsfreiheit und der Unter­neh­mer­freiheit nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss10314

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI