18.10.2024
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Landgericht Berlin Urteil10.05.2011

LG Berlin: Werbung für positive gesund­heits­be­zogene Wirkungen von Bier unzulässigWerbung mit Regeln europa­recht­licher Verordnung über nährwert- und gesund­heits­be­zogene Angaben bei Lebensmitteln nicht vereinbar

Dem Deutschen Brauer-Bund e.V. ist es untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesund­heits­be­zogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Dies entschied das Landgericht Berlin auf Klage der Verbrau­cher­zen­tralen in einem Wettbe­wer­b­sprozess.

Im zugrunde liegenden Fall hat das Landgericht Berlin unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schön­heits­för­dernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzer­kran­kungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europa­recht­lichen Verordnung über nährwert- und gesund­heits­be­zogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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