18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil01.10.2009

Bundes­so­zi­al­gericht: Die Juroren bei Deutschland sucht den Superstar (DSDS) sind Unter­hal­tungs­künstler im Sinne des Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­che­rungs­ge­setzesRTL muss Künst­ler­so­zi­a­l­abgabe abführen

Die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) verpflichtet den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender RTL zur Künst­ler­so­zi­a­l­abgabe (KSA). Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sie sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts. Sie begleiten ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren und tragen maßgeblich zum Publikumserfolg der abendlichen Sendungen bei, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsentieren.

Eigen­schöp­fe­rische, höchst­per­sönliche Leistung der Juroren

Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unter­hal­tungsshows weist Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgrup­pen­ge­richteter Fernse­h­un­ter­haltung auf, die auf einer eigen­schöp­fe­rischen, höchst­per­sön­lichen Leistung der Juroren beruhen und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst in Form der Unter­hal­tungskunst zuzuordnen sind. Dies gilt allgemein im Rahmen der neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung (sog "factual entertainment"), wie sie zB in DSDS, "Big Brother" und "Germany's next Topmodel" dargeboten wird.

Keine besondere Gestaltungshöhe notwendig

Das Bunde­s­o­zi­al­gericht hat schon immer darauf hingewiesen, dass das Gesetz für die Einbeziehung einer Leistung in die Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­cherung keine besondere Gestaltungshöhe voraussetzt.

Quelle: ra-online, Bundessozialgericht

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8553

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI